Für Hunde gelten in den verschiedenen Bundesländern skurrile Vorschriften
Die Allianz "Pro Hund" fordert ein einheitliches Hundehaltegesetz. Der Föderalismus bewirkt bei den Vierbeinern ganz seltsame Konstellationen. Hier einige Beispiele für das Wirrwarr.
SN/robert ratzer
Für Hunde gelten in jedem Bundesland andere Vorschriften.
Drei Bundesländer in Österreich definieren in ihren Hundehaltegesetzen bestimmte Rassen als gefährlich. Für diese "Listenhunde" gelten daher in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg verschärfte Regelungen wie generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Gelistet werden in jedem Land zehn bis 15 Rassen. "Nicht einmal die Rassen auf den Listen sind einheitlich", kritisiert Michael Kreiner, Präsident des Österreichischen Kynologenverbands (ÖKV).
Hundehalterorganisationen wie der ÖKV haben sich mit Züchterverbänden und Tierschutzorganisationen zur Allianz "Pro Hund" zusammengetan. Ziel ist ein gedeihliches Miteinander von Mensch und ...
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Aufgerufen am 21.01.2021 um 08:01 auf https://www.sn.at/panorama/oesterreich/fuer-hunde-gelten-in-den-verschiedenen-bundeslaendern-skurrile-vorschriften-83314984