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Für Hunde gelten in den verschiedenen Bundesländern skurrile Vorschriften

Die Allianz "Pro Hund" fordert ein einheitliches Hundehaltegesetz. Der Föderalismus bewirkt bei den Vierbeinern ganz seltsame Konstellationen. Hier einige Beispiele für das Wirrwarr.

Für Hunde gelten in jedem Bundesland andere Vorschriften.
Für Hunde gelten in jedem Bundesland andere Vorschriften.

Drei Bundesländer in Österreich definieren in ihren Hundehaltegesetzen bestimmte Rassen als gefährlich. Für diese "Listenhunde" gelten daher in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg verschärfte Regelungen wie generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Gelistet werden in jedem Land zehn bis 15 Rassen. "Nicht einmal die Rassen auf den Listen sind einheitlich", kritisiert Michael Kreiner, Präsident des Österreichischen Kynologenverbands (ÖKV).

Hundehalterorganisationen wie der ÖKV haben sich mit Züchterverbänden und Tierschutzorganisationen zur Allianz "Pro Hund" zusammengetan. Ziel ist ein gedeihliches Miteinander von Mensch und ...

KOMMENTARE (1)

Rene Jung

Es würde schon mal helfen die Leinenpflicht generell und die Beißkorbtragepflicht im ÖPNV zu überwachen. Ich habe auch kein Verständnis, dass Hundehalter ihre Hunde im Wald frei laufen lassen. Dafür gibt es Freilaufwiesen. Davon sollte es aber dann auch mehr geben. Schließlich brauchen die Hunde auch Auslauf.
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