Drei Bundesländer in Österreich definieren in ihren Hundehaltegesetzen bestimmte Rassen als gefährlich. Für diese "Listenhunde" gelten daher in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg verschärfte Regelungen wie generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Gelistet werden in jedem Land zehn bis 15 Rassen. "Nicht einmal die Rassen auf den Listen sind einheitlich", kritisiert Michael Kreiner, Präsident des Österreichischen Kynologenverbands (ÖKV).
Hundehalterorganisationen wie der ÖKV haben sich mit Züchterverbänden und Tierschutzorganisationen zur Allianz "Pro Hund" zusammengetan. Ziel ist ein gedeihliches Miteinander von Mensch und ...