Der Gipfel wurde zwar aufgrund des "Kuh-Urteils", das einen Bauern zu hohem Schadenersatz wegen einer tödlichen Viehattacke verurteilt hatte, ins Leben gerufen, der Bundeskanzler unterstrich bei einer Pressekonferenz am Montag in Wien aber, dass das Problem "größer ist als der derzeit diskutierte Fall". Sowohl die Almwirtschaft als auch der Tourismus sei für Österreich von großer Bedeutung. Allerdings gebe es nun sehr viel Unsicherheit, was auf Almen und Weiden erlaubt und verboten ist. "Das kann uns nicht egal sein", sagte Kurz. Mit dem Maßnahmenpaket soll die Situation nun klar werden.
Künftig soll für Almbesucher ein Verhaltenskodex gelten. Analog zu den "10 Fis Regeln" beim Skifahren werden dabei Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) zufolge Regeln für Wanderer, Spaziergänger und Touristen "leicht verständlich" vorgegeben. "Jeder, der auf Almen unterwegs ist, muss sich bewusst sein, dass er Verantwortung trägt", sagte die Ministerin. Dieser Kodex wird auch rechtlich relevant werden: Die Tierhalterhaftung im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) wird dahingehend ergänzt, dass bei Haftungsfragen künftig nicht mehr automatisch die gesamte Verantwortung beim Tierhalter liegt, sondern auch das Verhalten des Geschädigten berücksichtigt werden soll.
Da bei nahezu jeder Kuhattacke auf einen Menschen ein Hund Mitauslöser war, soll in dem Kodex auch klar geregelt werden, "wie man sich auf Almen mit Hunden verhält", sagte Köstinger. Ein generelles Verbot der Tiere ist nicht vorgesehen.
Zudem soll ein Ratgeber Empfehlungen für die Bauern liefern, wie Almbetreiber und Weideviehhalter am besten Vorkehrungen treffen können. "Wir wollen nicht, dass Almen oder Weideflächen vollständig eingezäunt werden oder gesperrt werden müssen", unterstrich Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ).
Köstinger kündigte auch an, dass Versicherungslösungen evaluiert und vereinheitlicht werden sollen. Derzeit gebe es viele unterschiedliche Regelungen. Gemeinsam mit den Bundesländern wird die Landwirtschaftskammer eine Evaluierung der Modelle und eine einheitliche Vorgehensweise erarbeiten, damit der Versicherungsschutz für die Landwirtschaft gewährleistet ist.
Die Regierung will die Maßnahmen noch vor dem Saisonstaat im April auf den Weg bringen. Der genaue Text für die Gesetzesänderung soll bis kommende Woche komplett ausgearbeitet sein. Josef Moosbrugger, Präsident der österreichischen Landwirtschaftskammer, gab sich überzeugt, dass mit dem Aktionsplan "eine Grundlage geschaffen wird, dass Rechtssicherheit für die Zukunft besteht".
Auslöser der jetzigen Diskussion war ein Zivilprozess gegen einen Landwirt. Am 28. Juli 2014 war im Tiroler Pinnistal eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen zu Tode getrampelt worden. Nach jahrelangem Rechtsstreit erging im Februar das Urteil, wonach der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente zahlen muss. Es ist noch nicht rechtskräftig.