So können Opferschutzeinrichtungen und Interventionsstellen im Namen Betroffener den Antrag auf Einstweilige Verfügung (und andere Schriftsätze) jetzt auch elektronisch - im Elektronischen Rechtsverkehr, aber auch einfach per E-Mail - bei Gericht einbringen. Die (nicht anwaltlich vertretene) Person muss der Opferschutzeinrichtung eine Vollmacht dazu erteilen.
Außerdem kann eine von häuslicher Gewalt betroffene (in der Regel) Frau in Haus-Quarantäne auch einem Polizisten den Antrag auf Einstweilige Verfügung mitgeben. Binnen zwei Wochen nach Verhängung des Betreuungs- und Annäherungsverbots ist ein solcher Antrag entgegenzunehmen, und er gilt ab Übernahme schon als bei Gericht eingebracht. Die Polizei muss ihn unverzüglich dem Gericht weiterleiten, und zwar - "tunlichst im Wege des Elektronischen Rechtsverkehrs".
Auch Anträge auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Freiheitsbeschränkung aufgrund von Covid-19 können - bei angeordneter Heim-Quarantäne - per E-Mail bei Gericht eingebracht werden, stellt Zadic in der bereits in Kraft getretenen Verordnung über "Besondere Vorschriften für die Einbringung von Eingaben bei Gericht" klar.