2100 Euro Strafe wegen sechs Altreifen, die ein Unternehmer im Innviertel einem Bedürftigen geschenkt hatte, beschäftigen seit Jahren die Gerichte. Die Verfahrenskosten betragen längst ein Vielfaches. Und die Groteske ist offensichtlich noch lange nicht vorbei: Der Verwaltungsgerichtshof kam zum Schluss, dass das Landesverwaltungsgericht neu entscheiden muss.
Die Coronapandemie bringt die Bezirkshauptmannschaft Braunau an ihre Grenzen. Wegen der vielen Absonderungsbescheide, Kontaktverfolgungen und Wiedergenesungszertifikate leiden die Mitarbeiter an chronischer Überlastung. Das hindert die Behörde allerdings nicht daran, sich an Nebenfronten aufzureiben. Ein Beispiel dafür ist eine Verwaltungsstrafe über 2100 Euro, die von der Gewerbebehörde im Mai 2020 über den Entsorgungsunternehmer Johann Permanschlager aus Braunau am Inn verhängt wurde.
Sein Delikt: Er hat einem Schwarzafrikaner sechs gebrauchte, aber noch funktionsfähige Autoreifen geschenkt. Eine Nachbarin hatte diese ihrer ...
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