Staatsanwalt Christian Pirker sprach von "sexuellen Übergriffen, die sich gegen Jugendliche und Buben" im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren richteten. Der Angeklagte sei in Wahrheit ein Betroffener und habe bereits bei der polizeilichen Einvernahme vergangenen Mai gesagt, dass ihm seine Geisteskrankheit bewusst sei, so der Staatsanwalt. Bei einem zwölfjährigen Opfer sei es aufgrund der Übergriffe zu einer schweren, nachhaltigen psychiatrischen Störung gekommen. Ein Sachverständiger bestätigte die Kausalität der Erkrankung zum Geschehenen und setzte die Schwere und Dauer der Symptomatik einer schweren Körperverletzung gleich.
Angeklagter möchte selbst eingewiesen werden
Im Prozess vor dem Schöffensenat, unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi, zeigte sich der Mann vollumfänglich geständig. Er habe im Zeitraum von September 2024 bis Anfang 2025 zu elf Kindern und Jugendlichen, die er durch seine Tätigkeit im Sportverein kennengelernt hatte, näheren Kontakt aufgebaut. Mit Geschenken und Geld habe er die Minderjährigen zu bestechen versucht und ihnen gesagt, sie dürften niemandem etwas verraten. So sei es mehrfach zu sexuellen Übergriffen gekommen, teilweise im virtuellen Raum. Dabei filmte der 22-Jährige größtenteils die sexuellen Handlungen.
Dass der Angeklagte "unter einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung gehandelt" habe, bestätigte ein psychiatrischer Sachverständiger dem Schöffengericht. Die zusätzliche Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum sei unbedingt zu empfehlen, da der Mann ohne Behandlung "sehr wahrscheinlich neuerlich schwere Straftaten begehen" würde. Der Betroffene selbst stimmte dieser Ansicht zu und war mit der Therapie in einem Maßnahmenvollzug von Beginn an einverstanden.
Urteil und Milderungsgründe
Richter Kugi begründete den Schuldspruch mit den polizeilichen Ermittlungsergebnissen und der geständigen Verantwortung des Angeklagten. Bei einem möglichen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren seien neun Jahre Freiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Bei einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gebe es keine Möglichkeit, einen Teil der Strafe bedingt nachzusehen. Seine Unbescholtenheit und das Geständnis seien dem 22-Jährigen mildernd anzurechnen. "Sie brauchen selbst eine Therapie, das haben Sie erkannt", so der Richter, aber: "Man muss die Gesellschaft vor Ihnen schützen."
Zusätzlich muss der Betroffene an zwei Opfer ein Teilschmerzengeld in der Höhe von 8.000 bzw. 1.000 Euro zahlen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.
(Quelle: APA)
