Das ist auch eine juristische Frage. Zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft gibt es zum Teil folgenschwere Unterschiede.
SN/apa (dpa)
Viele wollen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht heiraten. Doch zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft gibt es rechtlich teils gravierende Unterschiede. Besonders wenn Kinder da sind, kann eine ungeregelte Lebensgemeinschaft vor allem im Todesfall für den überlebenden Partner schnell zum finanziellen Drama werden. Worauf sollte man also achten?Erbrecht: Wenn kein Testament vorhanden ist, hat der Lebensgefährte keinen Erbanspruch, daher auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Ausnahme: Die Partner leben bereits drei Jahre zusammen und es gibt keine anderen gesetzlichen Erben, der Lebensgefährte ...
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