Die Justiz warnt eindringlich davor, Warnschilder mit hoher Lawinengefahr zu missachten und im freien Gelände herumzufahren. "Leichtsinn kann durchaus vor dem Strafrichter enden. Wer Warnungen auf die leichte Schulter nimmt, muss mit Konsequenzen rechnen", sagt Britta Tichy-Martin, Sprecherin im Justizministerium. ...
Leichtsinn auf dem Berg endet vor Strafrichter
Wer Lawinensperren missachtet, muss mit Anklagen wegen Gemeingefährdung und Haftstrafen bis zu zehn Jahren rechnen.

BILD: SN/SN, ROBERT RATZER
Wer Lawinensperren missachtet und Retter in Gefahr bringt, muss mit einem Strafverfahren rechnen.