Zwischen dem Burgenländer und seinem Vater sei es seit 2016 immer wieder zu Streitigkeiten gekommen - meist wegen Geldproblemen des Sohnes, erläuterte Staatsanwalt Heinz Prinke. In der Nacht auf den 26. September dieses Jahres soll der Sohn dabei die Drohung ausgesprochen haben, dass er bei einem Fest, welches der Vater finanziell unterstütze, eine Amokfahrt mache, sodass zumindest 300 Menschen zu Tode kämen. Danach würde er sich mit einem bereits gekauften Revolver erschießen. Der Vater habe daraufhin am nächsten Tag die Polizei verständigt, der 28-Jährige wurde vorübergehend in U-Haft genommen.
"Er hat tatsächlich diese Äußerungen getätigt", sein Mandant habe jedoch keinen Vorsatz gehabt, "das in die Tat umzusetzen", argumentierte der Verteidiger. In der Familie gebe es seit Jahren einen schwelenden Konflikt - der Sohn, der noch "zu Hause" lebe, fühle sich dem von ihm als dominant empfundenen Vater nicht gewachsen, was immer wieder zu Streit führe. Seine Drohung habe der 28-Jährige aber nicht ernst gemeint. "Der Revolver, von dem gesprochen wurde, war gar nicht vorhanden", sagte der Anwalt, der im Hinblick auf die Anklage wegen Landzwanges auf Freispruch plädierte.
Die in der Anklage geschilderten Worte - "das haben sie gesagt?", wollte Karin Lückl, die Vorsitzende des Schöffensenats, wissen. "Ich weiß ja auch nicht mehr so genau, ich war ja angesoffen", meinte der 28-Jährige. "Können Sie sich nicht vorstellen, dass - wenn sie so zornig sind und so etwas sagen, dass sich dann ihr Vater fürchtet?" "Ja, eigentlich schon", gab er zur Antwort. Warum er denn die Drohung im Zusammenhang mit dem Fest ausgesprochen habe? "Weil wir für alles ein Geld haben und ich schon seit vier Jahren kein Geld krieg", antwortete der Angeklagte. Auf seinen Vater sei er "angefressen" gewesen, weil dieser das Fest unterstütze: "Der drischt den Kukuruz-Acker ab für das."
"Er war, glaube ich, sehr betrunken", schilderte der Vater vor Gericht die Verfassung seines Sohnes an dem Abend, an dem er die Drohung ausgesprochen haben soll. Er habe sich gesagt, auch wenn es vielleicht nur aus der Emotion heraus gesagt worden sei, so könne er es nicht verantworten, "wenn es doch stattfindet", erklärte der Mann, warum er die Polizei informiert habe.
Richterin Lückl wollte vom Angeklagten wissen, ob er bereit sei, sich einer Alkoholentzugs- und einer Psychotherapie zu unterziehen, was dieser bejahte. Dies wurde dem 28-Jährigen auch in der Urteilsverkündung auferlegt. Als mildernd wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit des Burgenländers. "Das müssen sie jetzt wirklich als Chance sehen, dass sie das in den Griff kriegen", gab ihm die Richterin mit auf den Weg. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.