Dessen Präsident Gerald Heilingbrunner plädiert bei einer Novellierung der Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (AGBG) hinsichtlich der Haftung von Grundeigentümern im Bereich von Weide- und Waldflächen zur Beibehaltung der Wegehalterhaftung im engeren Sinn. Der Paragraf 1319 a Absatz 1 solle aber einen Zusatz erhalten, der lauten müsse: "Wer Straßen oder Wege auf Weideflächen oder im Wald - darunter zählen auch Waldränder - unentgeltlich benützt, hat selbst auf alle weide- und waldtypischen Gefahren zu achten. Das Betreten dieser Wege erfolgt bei allen weide- und waldtypischen Ereignissen auf eigene Gefahr, dazu zählen auch die von der Nutztierhaltung ausgehenden Gefahren auf Weideflächen."
"So einfach wäre das mit einer grundvernünftigen Lösung", meinte Heilingbrunner. An der Haftung für den Zustand der Wege würde sich nichts ändern, etwa bei einsturzgefährdeten Brücken oder fehlenden Geländern. Die Grundeigentümer, Nutzungsinhaber und Wegehalter würden aber nicht "für typische Gefahren auf Weiden, im Wald oder am Waldrand" haften. Dazu zählten eben auch von Nutztieren wie Kühen oder Pferden ausgehende Risiken.
Das Betreten oder Befahren würde dann auf eigene Gefahr erfolgen. "Jede Person, die sich auf Weide- und Waldflächen bewegt, setzt sich freiwillig diesen potenziellen Gefahrenquellen aus und nimmt daher alle möglichen Schäden in Kauf", hielt Heilingbrunner zu seinem Vorschlag fest. Ihm geht es auch um die Feststellung, "dass Nutzer von unentgeltlich zur Verfügung gestellten Wegen auf Weiden und im Wald bei typischen Gefahrenereignissen gänzlich in ihrer Eigenverantwortung handeln". Die Haftung könne nicht auf die Wegehalter gewälzt werden, die "einen unbegründeten Risikozuwachs tragen" müssten. Sein Vorschlag stelle eine gerechtere Verteilung der Kosten sicher, die mit dem Betreten und dem Besitz von Wäldern oder Almen verbunden seien.
Am 28. Juli 2014 war im Tiroler Pinnistal eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen zu Tode getrampelt worden. Nach jahrelangem Rechtsstreit erging im Februar das Urteil im Zivilprozess, wonach der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente zahlen muss. Es ist noch nicht rechtskräftig.