Verurteilt wurde die 43-Jährige nach einem Überfall auf eine Postfiliale, bei der Tat in Klosterneuburg war eine Angestellte mit einem Messer lebensgefährlich verletzt worden. Ihre Haftstrafe verbüßte die Verdächtige in der Justizanstalt Schwarzau.
Am 28. Juli 2015 bewilligte das Landesgericht Wiener Neustadt einen Antrag der Beschuldigten auf bedingte Entlassung. Der heute 43 Jahre alten Frau wurden eine fünfjährige Probezeit sowie Bewährungshilfe auferlegt. Die angewiesene Bewährungshilfe wurde im Frühjahr 2017 aufgehoben, teilte das Landesgericht Wiener Neustadt mit.
Das Gewaltverbrechen an der 64 Jahren alten Frau wurde am 26. Jänner entdeckt. Die von der Staatsanwaltschaft angeordnete Obduktion ergab laut Polizei "eindeutig Fremdverschulden" und als Todesursache ein Schädel-Hirn-Trauma aufgrund massiver Gewalteinwirkung gegen den Kopf. Die Verdächtige wurde 6. Februar festgenommen und in die Justizanstalt Korneuburg gebracht. Am Samstag wurde Untersuchungshaft über sie verhängt.