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Sanitäter durch Faustschläge verletzt: Haft

Weil er auf dem Weg ins Krankenhaus Lilienfeld einen Sanitäter durch Faustschläge gegen den Kopf verletzt und einen Rettungswagen beschädigt hatte, ist ein 21-Jähriger am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten zu 13 Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Angeklagte konnte sich an den Vorfall nicht mehr erinnern, weil er betrunken war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der junge Mann war in der Einzelrichterverhandlung geständig. Er hatte vor dem Angriff laut seinen Angaben ab Mittag fünf Bier getrunken und auf einer Feier ungefähr fünf kleine Gespritzte. Seine letzte Erinnerung an diese Nacht sei, dass er an der Schank ein Getränk bestellt habe, "dann ist es aus", sagte der Niederösterreicher. Er war in den frühen Morgenstunden des 6. Mai reglos in einer Gemeinde im Bezirk Lilienfeld gelegen. Als sich zwei Rettungssanitäter um den Betrunkenen kümmerten, fing er zu schimpfen an.

Auf der Fahrt ins Krankenhaus hatte er einen Sanitäter attackiert. "Ich habe einen Schlag auf den Kopf gekriegt, dann einen zweiten, dann ist er mit den Fäusten auf mich losgegangen", schilderte das 21-jährige Opfer. Der 26-jährige Lenker hatte daraufhin beim Kreisverkehr Traisen angehalten und die Polizei verständigt. Dann hatte der Beschuldigte ein zweiteiliges Schiebefenster eingetreten und war ins Freie geklettert bzw. gefallen, berichteten die beiden Sanitäter im Zeugenstand. Ein Teil der Scheibe ging kaputt, mit dem zweiten schlug der Betrunkene auf das Auto ein und lief den Helfern nach.

Das Opfer erlitt eine Schädel- und Gesichtsprellung, der Mann musste im Landesklinikum Lilienfeld ambulant behandelt werden. Beim Rettungsauto wurde die Scheibe zerstört, außerdem verursachte der Beschuldigte u.a. Dellen und Kratzer.

Wenn er Alkohol konsumiere, werde er "sehr blöd im Kopf und leicht aggressiv", sagte der Arbeiter, der laut eigenen Angaben 55 Kilogramm wiegt. Der Niederösterreicher entschuldigte sich beim Opfer und beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASBÖ). Seit dem Vorfall habe er "keinen Schluck" Alkohol mehr getrunken, berichtete der 21-Jährige.

Der junge Mann wurde wegen Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung schuldig gesprochen. Vom Widerruf dreier einschlägiger Vorstrafen - insgesamt 15 Monate auf Bewährung - wurde abgesehen, eine Fußfessel wurde nicht ausgeschlossen. Dem Opfer wurden 2.580 Euro zugesprochen - 300 Euro davon beglich der Angeklagte noch während der Gerichtsverhandlung. Dem ASBÖ muss der 21-Jährige mehr als 8.500 Euro für die Reparatur des Rettungswagens zahlen.

Außerdem wurden dem jungen Mann Weisungen erteilt: Er muss eine Psychotherapie absolvieren, regelmäßig dem Gericht seine Leberwerte vorlegen und zusätzlich wurde Bewährungshilfe angeordnet. Während der Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtete, gaben die Staatsanwaltschaft und die Privatbeteiligten-Vertreter keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.