Im Zuge der Ermittlungen wurde ein 27-Jähriger ausgeforscht, der nach Polizeiangaben selbst Mitglied einer Perchtengruppe ist. Er habe seinen Unmut über das - aus seiner Sicht - nicht vorhandene Verständnis für Brauchtum geäußert, hieß es. In einer Befragung gab er an, lediglich einen Schweizer Kracher geworfen zu haben, um seine Perchtengruppe für den bevorstehenden Lauf "anzuheizen". Der Mann wird nach dem Pyrotechnikgesetz an die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung angezeigt.
Die Polizei wies mit Blick auf bevorstehende Krampus- und Perchtenläufe darauf hin, dass die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (wie Schweizer Kracher) ohne verordnete Ausnahme des Bürgermeisters im Ortsgebiet nach dem Pyrotechnikgesetz verboten ist. Die Verwendung derartiger Feuerwerkskörper innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe zu größeren Menschenansammlungen sei generell untersagt. "Missachtungen dieser Bestimmungen können nicht nur rechtliche Folgen, sondern auch schwere Verletzungen zur Folge haben", warnte die Exekutive.
(Quelle: APA)
