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Soldat konnte Nachversteuerung für seine Dienstwohnung abwenden

Ein pensionierter Soldat, der in seiner Dienstwohnung bleiben durfte, war mit einer Beschwerde beim Bundesfinanzgericht erfolgreich. Von Nachforderungen sind rund 1600 Familien betroffen.

Wohnungen des Bundes in der Walserfeldsiedlung.

Vor zwei Jahren begann die Finanz bei Bediensteten des Bundesheeres, die in Natural- bzw. Dienstwohnungen leben, eine Nachversteuerung vorzuschreiben. Der Fiskus berief sich auf eine Empfehlung des Rechnungshofs, wonach höhere Sachbezüge für diese Wohnungen anzusetzen seien. Insgesamt sind nach Schätzungen des Verteidigungsministeriums bis zu 850 aktive und rund 800 pensionierte Heeresbedienstete betroffen.

Mit einer Nachversteuerung war unter anderem ein pensionierter Soldat des Bundesheeres aus dem Flachgau konfrontiert, der auch in seinem Ruhestand in einer Naturalwohnung hatte bleiben können. ...

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