Urkundenverkehr innerhalb der EU wird erleichtert
Der Urkundenverkehr innerhalb der EU wird einfacher. Am Samstag tritt eine entsprechende neue EU-Verordnung in Kraft. Ab Inkrafttreten müssen EU-Staaten bestimmte Urkunden anderer Mitgliedsländer ohne Beglaubigung anerkennen. Das sind zum Beispiel Geburts- und Heiratsurkunden, Urkunden zu einer eingetragenen Partnerschaft, Todesurkunden, Adoptionsurkunden etc.