Vorsicht, Rosenkrieg. Je exakter der rechtliche Rahmen einer Partnerschaft definiert ist, umso einfacher kann man sich trennen.
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Vorsicht beim Hausbau während einer
Lebensgemeinschaft: Im Fall einer Trennung kann zum Beispiel der Partner, dem das Haus gehört, nicht automatisch verlangen, dass sein Lebensgefährte oder seine Lebensgefährtin das gemeinsam bewohnte Haus räumt.
Daher sollte man schon vorher klare Vereinbarungen treffen. Und festlegen: Mit der Aufnahme einer Lebensgemeinschaft allein entsteht weder eine dingliche und obligatorische noch eine familienrechtliche Beziehung. Mit dieser Formulierung kann der Eigentümer des Hauses jederzeit die Räumung verlangen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die ...
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