Im Februar 2008 war der Spatenstich für das jeweils mit einem Drittel vom Bund, dem Land Niederösterreich und der Gemeinde Schwechat finanzierte Großprojekt erfolgt. Nachdem der Tischtennis-Spieler Werner Schlager 2003 Weltmeister im Einzel geworden war, sollte unter dessen sportlicher Leitung eine Ausbildungs- und Trainingsstätte von internationalem Rang entstehen- für Darabos "ein spannendes und erfolgsversprechendes Projekt". Doch bereits wenige Monate nach Baubeginn tat sich eine Finanzierungslücke auf. 2010 kam es zu einer ersten Fördervereinbarung mit dem Bund, der 2,8 Mio. Euro zusagte.
"Ich habe das aufgrund der Informationen, die mir zugegangen sind, als förderwürdig eingestuft", sagte Darabos vor Gericht, der von Februar 2009 bis März 2013 Sportminister war. Das Konzept habe "plausibel gelungen. Das hätte auch ein Asset für Österreich werden können". Ausgehend vom Standing, das Werner Schlager in der Sportwelt hatte, habe man sich "sehr viele renommierte Weltklasseteams" in der Trainingshalle und zusätzlich Großveranstaltungen im gesamten Komplex erwartet, erläuterte Darabos.
Er habe Schlager persönlich gekannt und sei "fasziniert von seiner sportlichen Tätigkeit" gewesen, streute Darabos - selbst passionierter Tischtennisspieler - dem mitangeklagten Weltmeister Rosen. Als es finanziell immer enger wurde, hatte den Minister ein Schreiben des damaligen Schwechater Bürgermeisters Hannes Fazekas (SPÖ) erreicht, der nun ebenfalls auf der Anklagebank sitzt. Der Parteifreund ersuchte Darabos um zusätzliche Förderungen in Höhe von 5,1 Mio. Euro und eine entsprechende Bestätigung.
Die Folge war ein von Darabos unterfertigtes, allerdings nicht von ihm selbst verfasstes Schreiben, in dem unter Verweis auf die "Sonderstellung" der Werner Schlager Akademie festgehalten wurde, das Sportministerium "beabsichtige" sich über die bereits zugesagten 2,8 Mio. hinaus "mit weiteren 5 Millionen zu beteiligen". Formuliert hatte das ein Beamter im Ministerium, nachdem ihm vom Kabinett das Ersuchen Fazekas' vorgelegt worden war.
"Die Idee dahinter war die Ausweitung der Werner Schlager Akademie, daher die Zusage weiterer Fördermittel", stellte Darabos dazu nun klar. Aus seiner Sicht habe es sich um eine nicht verbindliche Absichtserklärung gehandelt, deponierte er zunächst. Um auf Nachfragen von Richterin Claudia Moravec-Loidolt wenig später zu präzisieren: "Unter bestimmten Voraussetzungen war es eine Zusage." Die "rechtlichen Parameter" hätten passen müssen, insofern habe es sich um eine "bedingte Zusage" gehandelt. Seine Beamten ("Ich hatte keine Zweifel an der Verlässlichkeit meiner Mitarbeiter") hätten den ergänzenden Förderantrag geprüft, dem er "wohlwollend" gegenüberstand.
Druck, diesen Antrag - er wurde immerhin zwei Jahre intern geprüft - zu genehmigen, habe er keinen ausgeübt, betonte der Ex-Minister: "Die Mitarbeiter sollten schauen, ob es (das ergänzende Förderersuchen, Anm.) umsetzbar ist. Und wenn es umsetzbar ist, soll es bearbeitet werden. Ich steh' dazu, dass ich die Förderung eines ganz wichtigen Teils des österreichischen Sports unterstützt habe."
Der Ministerialbedienstete, der im Namen Darabos' die Förderzusage in Worte gegossen hatte, erklärte im Anschluss, er habe aus dem Kabinett die Anweisung erhalten, auf das Vorbringen Fazekas' "ein Antwortschreiben des Ministers zu entwerfen". Dieses sollte "möglichst positiv" ausfallen. Wie genau es zum Wording gekommen war, war dem Zeugen nicht mehr erinnerlich. Auf die Frage der Richterin, ob vom Kabinett Druck auf die Beamtenschaft ausgeübt worden sei, erwiderte der Beamte: "Wäre mir nicht aufgefallen."
In dem Verfahren um mutmaßlichen Förderbetrug müssen sich seit vergangenem November neben Fazekas und Schlager zehn weitere Angeklagte - darunter fünf Mitarbeiter aus dem Sportministerium - vor einem Schöffensenat verantworten. Fazekas, der seinerzeitige stellvertretende Stadtamtsdirektor und ein weiterer Proponent der Gemeinde Schwechat sollen im Zusammenhang mit dem Fördervorbringen Werner Schlager und dessen früheren Geschäftspartner dazu gebracht haben, tatsachenwidrig die 70-prozentige Nutzung der Halle vorzugeben, wofür vom Bund Millionen begehrt und - so der Tenor der Anklage - vorsätzlich erschlichen wurden. Als Tatzeitraum sind die Jahre 2007 bis 2013 inkriminiert.
Die Verhandlung wird am 1. Februar fortgesetzt - und wird sich mindestens bis Ende März erstrecken. Um weitere Zeugen zu vernehmen und in Erwartung zusätzlicher Beweisanträge wurden am Freitag drei zusätzliche Verhandlungstage - 21., 22. und 25. März - anberaumt.