Bei den gefälschten Sachen handelte es sich beispielsweise um 14.564 Sonnenbrillen, 23.060 Stück Handyzubehör, 1.640 Paar Sportschuhe oder 308 vermeintliche Luxus-Handtaschen. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) verwies auf die Bedeutung des heimischen Zolls. "Sendungen, die eigentlich nur auf ihrer Durchreise ins Ausland sind, müssen auch belangt werden, wenn eine Fracht enthalten ist, die unseren Bestimmungen nicht entspricht", erläuterte er in einer Aussendung. "Die Ware wurde vorläufig beschlagnahmt und die Rechtsinhaber der Originalmarken verständigt."
Die weitere Vorgangsweise ist nun die Entscheidung der Markeninhaber, möglich ist ein Verfahren aufgrund der Verletzung des Markenschutzes.