Der Fußgänger, der mit drei Hundewelpen in einer Kiste und einem weiteren Vierbeiner an der Leine am Schutzweg die Fahrbahn überquerte, als der Wagen ihn erfasste, trug bei dem Unfall eine Rissquetschwunde und Abschürfungen davon. Den Vierbeiner soll der 53-Jährige absichtlich überfahren haben, lautete der Vorwurf der Anklage. Der Autofahrer bekannte sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, bestritt aber, den kleinen Hund absichtlich überrollt zu haben.
Der Angeklagte schilderte, dass er seit Jahren an einer schweren Augenerkrankung leide, bei der das Sehvermögen beeinträchtigt sei: Mit dem Sehen verhalte es sich "wie ein Puzzle, bei dem Teile fehlen". Er sei wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig und bereits in Pension. Bis vor eineinhalb Jahren habe er Injektionen bekommen, mittlerweile habe sich der Zustand etwas gebessert.
An den Unfall könne er sich nicht erinnern - auch habe er nicht registriert, dass ein Körper auf seine Motorhaube gefallen sei. Er habe auch keine Zeugen des Unfalls bemerkt, sondern nur jemanden in einer roten Jacke, der "g'wachlt" habe. Der Fußgänger sei "so richtig in die Luft geworfen" worden, schilderte ein Zeuge. Nachdem der Mann leichte Verletzungen davongetragen habe, könne die Geschwindigkeit des Pkw aber "nicht groß" gewesen sein, schätzte der Mann.
Der Fußgänger sei mit einem kleinen Hund an der Leine sehr langsam über den Zebrastreifen gegangen. Dabei sei er unerwartet stehengeblieben und habe sich nach dem Hund umgeschaut, schilderte ein weiterer Beobachter des Unfalls. Der Pkw sei langsamer geworden und sei dann nach rechts ausgewichen "und dann in das Opfer hinein". Es habe ausgeschaut wie ein Ausweichmanöver, aber das sei schief gegangen. "Das war sehr seltsam". "Ich habe die ganzen Hunde wegfliegen sehen, die im Korb waren", schilderte er. Danach habe er sie "quietschen und bellen" gehört.
Die Zeugen schilderten, der Lenker habe gar nicht reagiert und sei danach stehengeblieben. Beim Weiterfahren habe er dann den auf der Fahrbahn liegenden Hund überrollt.
Einen Antrag der Verteidigung auf Diversion lehnte das Gericht ab. Richterin Karin Lückl sprach den Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Er muss dem Opfer zudem 600 Euro zahlen. Vom Vorwurf der Tierquälerei und Sachbeschädigung wurde der 53-Jährige freigesprochen. Die Zeugen hätten so unterschiedlich ausgesagt, wo der Hund gelegen sei, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Lenker ihn nicht gesehen habe. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
"Bitte tun sie nicht mehr Autofahren", legte die Richterin dem 53-Jährigen ans Herz. Er besitze ohnehin keinen Führerschein mehr, antwortete dieser.