Die beiden Angeklagten im Alter von 43 und 23 Jahren leben schon seit Jahren legal in der Schweiz. Sie unternahmen die zwei Fahrten laut Gericht "als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung" im September vergangenen Jahres. Zunächst brachten sie einen aus Syrien stammenden Staatenlosen von Mailand über die Schweiz und den Grenzübergang Mäder (Bez. Feldkirch) nach Österreich.
Nur einen Tag später beförderten sie drei gebürtige Syrer zunächst nach Bonaduz im Schweizer Kanton Graubünden. Dort wurden zwei von anderen Schleppern übernommen, den Dritten wollten die Angeklagten wieder bei Mäder über die Grenze bringen. Dieses Mal wurden sie aber von der österreichischen Polizei aufgegriffen.
Der Schöffensenat sprach die beiden bisher unbescholtenen Syrer nach knapp halbstündiger Beratung schuldig. Der vorsitzende Richter Martin Mitteregger betonte, dass es in diesem Fall auch darum ginge, die Generalprävention im Auge zu behalten. "Solche Taten zerstören das soziale Gefüge und den sozialen Frieden, weil auf diese Weise jene Personen ins Land gebracht werden, die sich einen Schlepper leisten können", sagte Mitteregger in der Urteilsbegründung. Die beiden Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.