Anfang 1974 wurde die "Fristenlösung" in Österreich als Gesetz beschlossen, das mit 1. Jänner 1975 in Kraft trat. Damit wurde der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate straffrei.
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Demonstration in der Wiener Mariahilferstraße, Anfang der 1970er.
"Mein Bauch gehört mir" oder "Das Leben ist ein Grundrecht": Die Einführung der Fristenlösung in Österreich war über Jahre heftig umstritten. Zu Beginn der Zweiten Republik hatte Österreich den maria-theresianischen Paragrafen 144 wieder eingeführt. Dieser lautete: "Eine Frauensperson, welche absichtlich was immer für eine Handlung unternimmt, wodurch die Abtreibung ihrer ,Leibesfrucht' verursacht, oder ihre Entbindung auf solche Art, dass das Kind tot zur Welt kommt, bewirkt wird, macht sich eines Verbrechens schuldig." Auf Abtreibung standen ein bis fünf Jahre schwerer ...
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