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Bedingte Einweisung und drei Freisprüche in Terror-Prozess

Mit einer bedingten Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und drei Freisprüchen ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten ein Terror-Prozess zu Ende gegangen. Ein 21-Jähriger war laut psychiatrischem Gutachten nicht schuldfähig. Drei weitere junge Männer im Alter von 20, 21 und 25 Jahren wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die jungen Männer mussten sich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und wegen des Verbrechens der kriminellen Organisation verantworten. Die Schöffenverhandlung wurde nach rund einem Jahr Pause fortgesetzt und fand - wie auch schon an den ersten beiden Prozesstagen im Februar und März 2018 - unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nach dem Vortrag des Gutachters wurden am Donnerstag zwei Zeugen befragt, darunter ein anonymer Zeuge, der die jungen Männer zuvor belastet hatte. Er dürfte nun seine Aussagen zu mehreren Punkten relativiert haben. Zwei der ursprünglich sieben Beschuldigten waren bereits im Vorjahr zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt, einer freigesprochen worden.

Teil der Anklage war eine 2017 geplante Reise nach Syrien, um für die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) zu kämpfen. Außerdem wurde den jungen Männern vorgeworfen, sich wechselseitig in ihrer radikalisierten Einstellung bestärkt und versucht zu haben, andere vom IS zu überzeugen. Weiters sollen Propagandavideos - u.a. von IS-Kämpfern mit Fahnen - verschickt worden sein. Einem 21-jährigen österreichischen Staatsbürger wurde auch ein geplanter Raubüberfall auf ein Waffengeschäft in St. Pölten vorgeworfen.

Laut dem vorsitzenden Richter gab es "Freisprüche in Anklagepunkten, die auf Angaben eines anonymen Zeugen beruhten". Für Vorwürfe gegen drei von Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz vertretene Angeklagte - einen 20-jährigen Mazedonier und zwei russische Staatsangehörige im Alter von 21 und 25 Jahren - gab es nach Ansicht des Schöffensenats keine Beweisergebnisse bzw. keine ausreichenden Nachweise. Im Fall des 25-Jährigen wurde ein Freispruch im Zweifel gefällt.

Der von Rechtsanwalt Roland Schöndorfer verteidigte 21-Jährige war einem Gutachten zufolge zu den ihm vorgeworfenen Tatzeitpunkten nicht zurechnungsfähig, weil er sich damals in einem "religiösen Wahn" befunden habe. Beim 21-Jährigen wäre laut dem Richter in drei Anklagepunkten ein Schuldspruch zu fällen gewesen, wenn der junge Mann schuldfähig gewesen wäre. Demnach soll er u.a. geplant haben, nach Syrien zu reisen, um im Jihad zu kämpfen - entsprechende Suchverläufe nach Flügen wurden bei ihm gefunden. Weiters soll er einen anderen in seiner Einstellung bestärkt sowie einen IS-Naschid, also ein Propaganda- und Kampflied, verschickt und Links zu Videos, die etwa eine wehende IS-Fahne zeigten, via WhatsApp übermittelt haben. Zum Vorwurf eines geplanten Raubüberfalls gab es keine entsprechenden Nachweise.

Die Voraussetzungen für eine Einweisung lagen beim 21-Jährigen den Angaben zufolge vor, von dieser wurde aber unter Setzung einer Probezeit von fünf Jahren bedingt abgesehen. Bewährungshilfe und Betreuung hätten den 21-Jährigen "wieder auf den rechten Weg gebracht, diesen gilt es beizubehalten", meinte der Richter. Die Situation des jungen Mannes und der von ihm gewonnene Eindruck hätten sich "massiv gebessert": "Er ist jetzt ein anderer Mensch, als er das vor einem Jahr gewesen ist." Für die Dauer der Probezeit wurde Bewährungshilfe angeordnet und die Weisung erteilt, die begonnene Psychotherapie fortzusetzen. Sein Verteidiger Roland Schöndorfer gab - ebenso wie der Staatsanwalt in allen Fällen - keine Erklärung ab. Damit sind alle Urteile nicht rechtskräftig.

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