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Der Unternehmer ersuchte eingangs, künftig nicht mehr als "ÖVP-Großspender" bezeichnet zu werden, er habe auch an Macron und die CDU sowie für karitative Zwecke gespendet. "Ich definiere mich nicht über meine ÖVP-Spende", sagte Schütz. Gespendet habe er damals, weil es eine "spannende politische Phase war und eine Aufbruchsstimmung geherrscht" habe, "das hat mich motiviert zu spenden". Seine Spenden seien unter der Meldegrenze geblieben, weil ihm das Ausfüllen von Formularen zu mühsam gewesen wäre. Gegenleistung oder Wünsche habe er sich nicht erwartet bzw. keine geäußert.
Schütz stellte gleich zu Beginn klar, dass er Fragen zu von ihm gegebenen Veranstaltungen nicht beantworten werde. "Menschen, die bei mir zu Gast sind, haben ein Recht darauf, dass ich auf ihre Privatsphäre achte", so Schütz. Er wisse auch nicht mehr im Detail, wer wann zu welchen Anlässen eingeladen war und was dabei besprochen wurde. Es seien rein private Abendessen gewesen.
Der ÖVP-Mandatar Andreas Hanger sprang Schütz zur Seite und betonte ebenfalls das Recht auf Privatsphäre. "Privat soll privat bleiben", so Hanger. Der Verfahrensrichter sah dies anders, auch in einem privaten Haus können für den Untersuchungsgegenstand relevante Dinge besprochen worden sein.
Schütz wurde daraufhin unter anderem zu seinem Verhältnis zu Alt-Kanzler Sebastian Kurz, Ex-Finanzminister Gernot Blümel oder zum ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid befragt. Er habe sie alle mehrmals getroffen, die Treffen seien aber privater Natur gewesen. Jedenfalls habe er mit ihnen niemals über die Beweisthemen, also über die Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes oder über die Beeinflussung von Ermittlungen gesprochen. Wer noch an den Treffen beteiligt war, beantwortete Schütz damit: "Wer meine Gäste sind, darüber möchte ich nicht coram publico Auskunft geben. Das waren private Treffen bei mir zuhause."
Schütz hätte schon vor dem Ibiza-U-Ausschuss erscheinen sollen, entging der Befragung aber, indem er nach Zustellung der Ladung eine Auslandsreise buchte. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte deshalb eine Beugestrafe in der Höhe von 3.500 Euro verhängt.
Der ÖVP-Korruptionsausschuss war am Mittwoch mit den ersten Befragungen losgegangen. Erste Auskunftsperson war Kanzler Nehammer. Trotz fünfstündiger Dauer musste Nehammer (ÖVP) kaum Fragen beantworten, weil ÖVP-Vertreter bei vielen Fragen Einwände hatten. Was folgte, waren unzählige Dispute zwischen den Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS auf der einen Seite und Vertretern der ÖVP sowie Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) auf der anderen Seite. Zeitlich ging sich bei Nehammer nur die erste von eigentlich vier Befragungsrunden aus.
Stein des Anstoßes waren stets unterschiedliche Auffassungen über die Zulässigkeit von Fragen und ob diese durch den Untersuchungsgegenstand gedeckt sind. Nach Dafürhalten der ÖVP könnten Parteien per se nicht Gegenstand des U-Ausschusses sein. Gemäß dem Untersuchungsgegenstand könne es nur um Handlungen von Organen des Bundes und nicht um jenes von Parteien gehen. Dieser Argumentation folgten die restlichen Fraktionen nicht.
Antworten von Nehammer gerieten bisweilen angesichts der Scharmützel in den Hintergrund und fielen allgemein aus. Zu den Vorwürfen gegen die ÖVP sagte er eingangs, dass Personalentscheidungen zur Politik dazugehörten. Wenn dabei Fehler gemacht wurden, egal von welcher Partei, müsse das aufgeklärt werden. Befragt zum "Projekt Ballhausplatz" mit dem Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) an die Macht kam, sagte Nehammer: "Ich war nicht involviert". Mit der Kurz-Stabsstelle "Think Austria" habe er nicht zusammengearbeitet und sie aufgelöst, so Nehammer. Er habe das Haus generell neu strukturiert und die Stabstelle für nicht mehr notwendig erachtet. Auch über die Inseratenaffäre, bei der mutmaßlich mit Steuergeld aus dem Finanzministerium Inserate für die ÖVP bezahlt worden sein sollen, habe er nur "über die Medien erfahren", so Nehammer. Ebenso vom mutmaßlichen Steuernachlass für den Großinvestor Siegfried Wolf nach Intervention von ÖVP-Kabinettsmitarbeitern.
Fragen zu von der ÖVP in Auftrag gegebene Umfragen oder zur Gebarung der Partei parierte Nehammer damit, dass er als Generalsekretär für die politische Kommunikation nach innen und außen zuständig gewesen sei, mit dem kaufmännischen Teil sei hingegen der Bundesgeschäftsführer befasst gewesen. Das war damals Axel Melchior. Bei Fragen zu Personalbestellungen im Innenministerium verwies Nehammer auf die jeweilige Bestellungskommission und "klare Auswahlverfahren".
In seinem Eröffnungsstatement gab sich der Kanzler angesichts des Kriegs in der Ukraine staatstragend. Nehammer plädierte mit Blick auf den "Krieg in Europa" und die "außergewöhnlichen Zeiten" für eine Mäßigung im Ton. Er sei von den vergangenen Tagen "zutiefst bewegt". Der ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger zollte Nehammer Respekt, dass er trotz der angespannten Sicherheitslage in den U-Ausschuss gekommen sei.