Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) skizzierte zu Beginn der Pressekonferenz die jüngste Entwicklung in der Coronapandemie: "Wir haben eine erfreuliche Entwicklung in den vergangenen Wochen. Heute sind noch rund 600 mit Corona infizierte Personen im KH." Deshalb seien auch die bestehenden Maßnahmen zum Schutz gegen Corona, "Stichwort: Maskenpflicht", in den vergangenen Wochen intensiv diskutiert worden. "Die Pandemie verschafft uns nun eine Atempause", so der Gesundheitsminister. "Die Maskenpflicht wird pausiert. Ab 1. Juni muss sie in Öffis und im Supermarkt sowie im lebensnotwendigen Handel nicht mehr getragen werden. In Alten- und Pflegeheimen bleibt sie zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen."
Aber der Gesundheitsminister bremst auch die Euphorie: "Wir verkünden nicht das Ende der Pandemie. Es gibt klarerweise weiterhin eine Empfehlung zur Maske." Außerdem werde man sie auch wieder benötigen, etwa im Herbst. Wien, das schon bisher oft einen Sonderweg gegangen ist, behält die Maskenpflicht in Teilbereichen bei. Wie Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) nach einer Sitzung seines Krisenstabs mitteilte, werden weiter FFP2-Masken in Öffis, Apotheken, Ordinationen und Spitälern zu tragen sein. Der Stadtchef verwies darauf, dass es sich um besonders vulnerable Settings handle. "Ob die Bundesländer schärfere Regeln vollziehen, bleibt ihnen überlassen", hatte zuvor Minister Rauch gesagt. "Ich kann und will nicht über die Bundesländer regieren."
Die FFP2-Pflicht galt seit dem letzten großen Lockerungsschritt Mitte April nur noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen. Diese Verordnung war ursprünglich bis 8. Juli vorgesehen. Aus Gewerkschaften und Handel gab es immer wieder Forderungen, auf die Maskenpflicht in Supermärkten und Drogerien zu verzichten, da das Maskentragen eine große Belastung für die Angestellten sei.
Impfpflicht wird nicht scharf gestellt
Aufgrund der aktuellen positiven Entwicklung in den Spitälern und vor allem auf den Intensivstationen will die Regierung auch die Impfpflicht nicht scharf stellen.
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler erklärte den Schritt so: "Die Impfpflicht ist nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist." Das sei im Moment nicht der Fall. Die Regierung folgt damit auch der Empfehlung der eingesetzten Expertenkommission zur Impfpflicht. "Die Expertenkommission kommt zu dem Schluss: Der Grundrechteingriff durch eine Impfpflicht ist derzeit nicht geboten", sagte die Verfassungsministerin. Die Impfpflicht werde allerdings Anfang Herbst wieder geprüft, so die Ministerin.
Das Aussetzen der Impfpflicht war bereits im März von der Regierung damit begründet worden, dass diese angesichts der vorherrschenden (Omikron-)Variante des Coronavirus nicht verhältnismäßig sei. Im Expertenbericht hieß es schon damals, dass zum damaligen Zeitpunkt die Impfpflicht die Belastung der medizinischen Infrastruktur nicht wesentlich beeinflussen könnte. Zudem würden die Infektionszahlen in der wärmeren Jahreszeit sinken, so das Expertengremium. Gleichzeitig warnte es, dass im Herbst "sehr wahrscheinlich" eine neue, möglicherweise massive Coronawelle zu erwarten sei.