Konkret soll es den Soldaten im Wachdienst gestattet werden, Personen zu kontrollieren, die einer öffentlichen Beleidigung des Bundesheeres oder einer selbstständigen Abteilung des Bundesheeres verdächtig sind. Nach Meinung der Datenschützer sind die Vorgaben zu unpräzise. So sieht man etwa im Gesetzestext nicht genug klar gestellt, was genau unter einer Beleidigung zu verstehen ist. Auch sei nur in den Erläuterungen festgehalten, dass das Ziel der Maßnahme die Identitätsfeststellung ist.
Allerdings hegt man auch grundsätzliche Bedenken. Mit Blick auf Entscheide des Verfassungsgerichtshofs und Vorgaben des Datenschutzgesetzes wird festgehalten, dass eine Übertragung solcher Aufgaben an militärische Organe nicht verhältnismäßig sein dürfte.