Die Frage nach der richtigen Benutzungsgebühr für Straßen beschäftigt EU-Länder - aber sehr unterschiedlich. Österreich blockiert den neuesten Versuch aus Brüssel, eine einheitliche Linie zu finden.

Für Österreichs Versuch, die ab Herbst 2020 geplante deutsche Pkw-Maut wegen Diskriminierung ausländischer Autofahrer noch zu stoppen, sieht es nicht gut aus: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Nils Wahl hat in seinem am Mittwoch veröffentlichten Schlussantrag empfohlen, die Klage - die noch von Verkehrsminister Jörg Leichtfried eingebracht wurde - zurückzuweisen. Wahl, der sich mit dem Gutachten übrigens in die Pension verabschiedet, argumentiert, dass die Maut trotz der gleichzeitigen Kfz-Steuerentlastung deutscher Autobesitzer keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstelle und daher EU-rechtskonform sei. Die Kosten des Autobahnnetzes müssten gleichmäßig auf alle Nutzer aufgeteilt werden und bisher seien die deutschen Fahrzeughalter unverhältnismäßig belastet worden.