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Edtstadler will Privatchats ähnlich Briefgeheimnis schützen

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat angesichts der jüngsten Chat-Veröffentlichungen ihre Forderung nach einer dem "Briefgeheimnis" vergleichbaren Regelung für private Handykommunikation bekräftigt. Private Chats hätten "in der Öffentlichkeit nichts verloren". Man sollte die Gesetzeslage anpassen, sagte sie Dienstag im ORF-"Report".

Die Ministerin hat Bedenken hinsichtlich der Veröffentlichungen

Das Bild, das mit den jüngst veröffentlichen Chats gezeichnet worden sei, sein "tatsächlich ein Verheerendes - und das ist nicht zutreffend", merkte Edtstadler an. Es gelte schon zu überlegen, wie diese Chats in die Öffentlichkeit gelangt sind. Mit der Veröffentlichung von Handy-Auswertungen würden immer wieder Menschen an den Pranger gestellt, ehe überhaupt entschieden sei, ob es ein strafrechtliches Verfahren gibt.

Zur Verlängerung der Kronzeugenregelung - die mit Jahresende ausläuft - sieht Edtstadler noch Verhandlungsbedarf. Sie "denke, dass es eine Lösung geben wird", aber "ob und wie man das weiterführt bleibt den Verhandlungen vorbehalten".

Relativ zurückhaltend äußerte sich die Ministerin, angesprochen auf die teils sehr scharfe ÖVP-Kritik an Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Sie sagte nur, sie "teile die Einschätzung, dass es im Moment sehr vieles gibt, was dem Ruf der Justiz nicht zuträglich ist". Deshalb sei sie dafür, die Justiz in Ruhe ermitteln zu lassen - und die Justiz müsse alles daran setzen, dass rasch ermittelt wird, um die schwerwiegenden Vorwürfe rasch aufzuklären.

"Nicht anmaßen" wollte sich Edtstadler "als ehemalige Richterin" eine Einschätzung, ob die Vorwürfe der WKStA gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz falsch sind - wie Neo-Kanzler Alexander Schallenberg kundgetan hat.

KOMMENTARE (1)

Klaus Duschek

Bei allem Verständnis für den Schutz von Privatsphäre - aber die Forderung von Frau Mag. Edtstadler fußt augenscheinlich auf dem moralischen Abgrund, den die Chat-Protokolle der Kurz-Truppe offenbarten und den zukünftig zu tarnen Frau Mag. Edtstadler mit diesem Vorstoß versucht. Frau Mag. Edtstadler möge bedenken, dass es sich durchgehend um Diensthandys handelte und dass alle Beteiligten in ihren jeweiligen Amtsfunktionen (möglicherweise - es gilt die Unschuldsvermutung - illegal) handelten. Mir will nicht so recht einleuchten, weshalb derlei konspiratives Gemauschel von moralisch und ethisch nicht gefestigten Personen geschützt werden soll. Und gerade Frau Mag Edtstadler sollte als Kanzleramtsministerin (und somit auch für den Schutz der Verfassung zuständig) eigentlich Staatsinteressen vor jene ihrer moralisch letztklassigen Parteikollegen stellen oder aber - wenn sie dazu nicht willens ist - ihr Amt aufgeben (wobei es abzuwägen gilt, wo Frau Mag. Edtstadler weniger Schaden anrichtet - als Richterin oder als Ministerin (meiner Meinung nach ist sie kraft ihrer Ansichten und Einstellungen für beide Berufe nicht geeignet). Ganz im Gegenteil - wir als Souverän haben Anspruch auf Offenlegung all dieser Entgleisungen, um uns einen Eindruck der mangelnden Eignung derer zu verschaffen, die auf welchen Wegen auch immer zu Amt und Würden gelangten. Und in gleicher Weise ist auch jede Möglichkeit einer Datenlöschung von jeglichem Verkehr der über Dienstgeräte läuft, zu unterbinden - im Klartext: es müssen vollautomatisiert Back-Ups/Sicherungen von jedem geschriebenen Wort erstellt werden, die sowohl Absender als auch Empfänger dokumentieren
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