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FPÖ will bessere Entschädigung nach Freispruch

Die FPÖ plädiert angesichts der Erfahrungen im Tierschützer-Prozess für eine bessere Entschädigung unschuldig Angeklagter. "Der Tierschützer-Fall zeigt, dass es hier ein krasses Missverhältnis gibt", sagt der Fraktionschef im BVT-Untersuchungsausschuss, Hans-Jörg Jenewein, gegenüber der APA. Der Freispruch hatte die Aktivisten mehrere Hunderttausend Euro für Anwälte und Gutachten gekostet.

Jenewein zog Parallele zu Zivilverfahren
Jenewein zog Parallele zu Zivilverfahren

Jenewein plädiert dafür, dass bei Freisprüchen künftig der Staat die Verteidigungskosten übernimmt. Er verweist darauf, dass auch beim Zivilprozess der Kläger ein Prozessrisiko trägt. Im Zivilverfahren ist nämlich vorgesehen, dass der Verlierer die Anwaltskosten des Siegers trägt. Im Strafprozess muss der Angeklagte seine Verteidigungskosten dagegen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst tragen.

Jenewein betont, dass die FPÖ schon länger einen stärkeren Beitrag des Staates im Strafprozess fordere. Auch die Rechtsanwaltskammer sei dafür, sagt Jenewein: "Ich bin durchaus der Meinung, dass man das auf die Agenda setzen kann."

Die Rechtsanwaltskammer unterstützt die von der FPÖ vorgeschlagene höhere Entschädigung nach einem Freispruch in Strafprozessen. Präsident Rupert Wolff hält den aktuellen Kostenersatz von maximal 10.000 Euro für deutlich zu niedrig. Er plädiert gegenüber der APA auf eine Erhöhung bis zu 100.000 Euro und hält das angesichts der Budgetsituation der Justiz auch für leistbar. Für Wolff wäre es höchste Zeit für eine Erhöhung der Entschädigung nach Freisprüchen. "Es sollte einem zu Unrecht Angeklagten, der dann freigesprochen wird, möglichst der gesamte Schaden ersetzt werden", sagt der Präsident des Rechtsanwaltskammertags.

Wolff verweist darauf, dass das Prozessrisiko im Strafverfahren deutlich höher ist als im Zivilprozess, wo die unterlegene Partei dem Sieger die Verfahrenskosten (weitgehend) ersetzen muss. "Da geht es um die persönliche Freiheit und die gesamte berufliche Zukunft", betont Wolff. Selbst bei einer nur bedingten Haftstrafe könne die damit verbundene Vorstrafe nämlich extrem hinderlich bei der Jobsuche sein.

Außerdem hält Wolff eine höhere Entschädigung angesichts der Budgetsituation der Justiz für durchaus leistbar. "Die Justiz könnte es sich gut leisten, aber sie muss immer ins allgemeine Budget hineinzahlen", so der Rechtsanwalt. Im Vorjahr hat das Justizministerium für die Rechtsprechung nämlich nur 966 Mio. Euro ausgegeben, aus diversen Gebühren aber 1,2 Mrd. Euro eingenommen.

Grundsätzliche Unterstützung für die Erhöhung der Entschädigungen kommt von der Richtervereinigung. "Wir haben für diese Forderung natürlich Verständnis. Das ist aber schlicht und ergreifend eine budgetäre Frage, die auf Ebene des Ressorts oder der Regierung zu klären ist", so Präsidentin Sabine Matejka.

Der BVT-Untersuchungsausschuss fixierte unterdessen die kommenden Zeugenrunden. Gegenüber den ursprünglichen Plänen hat sich kaum etwas geändert, allerdings gibt es mittlerweile Zusagen von fast allen Auskunftspersonen, darunter die ehemaligen Chefs des Innenressorts Günther Platter und Maria Fekter (beide ÖVP).

Nicht weniger als sechs Sitzungen sollen sich noch um den Tierschützer-Prozess drehen. Nach den anklagenden Ex-Beschuldigten und deren Anwalt im Ausschuss am Mittwoch wird in den kommenden Runden mehr die Gegenseite gehört. Als erste werden wie ursprünglich schon vorgesehen Kleider Bauer-Geschäftsführer Peter Graf, Jagd-Veranstalter Alfons Mensdorff-Pouilly und das frühere Kabinettsmitglied Bernhard Treibenreif am kommenden Dienstag angehört.

Highlight in der Woche darauf ist Platters Besuch am 20. März. Seine Nachfolgerin Fekter wird erst am 3. April befragt, am gleichen Tag wie die ehemalige Justizministerin Maria Berger (SPÖ). Der in dieser und der BVT-Causa relevante Staatsanwalt Wolfgang Handler kommt am 2. April an die Reihe. Noch keine Zusage gibt es einzig vom ehemaligen Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Erik Buxbaum, der als einziger neu auf der Liste ist. Ihm wurde gestern vorgeworfen, im Sinne von Kleider Bauer Polizeiaktionen eingeleitet zu haben. Er wäre für den 11. April vorgesehen.

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