Viele Ärztinnen und Ärzte werden Ausnahmen von der Impfpflicht ausstellen dürfen, darunter Psychiater. Aber bei welchen Krankheitsbildern? Eine Antwort sucht man derzeit vergeblich.
Da wird hinter den Kulissen noch heftig diskutiert werden: Einerseits sieht der Gesetzesentwurf zur Einführung der Impfpflicht eine Vielzahl von Ärztinnen und Ärzten vor, die Befreiungsatteste ausstellen können, darunter Psychiater; andererseits werden in einem Leitfaden für die Ärzteschaft neben der pauschalen Ausnahme für Schwangere explizit nur fünf Gründe aufgezählt, bei deren Vorliegen (vorübergehend) nicht geimpft werden soll, darunter keine einzige psychiatrische Diagnose.
Forderung nach "klaren Definitionen"
Erfolgen da nicht noch Präzisierungen, wird es schwierig werden für ...
Weiterlesen wenn Sie mehr wissen wollen
Angebot auswählen und weiterlesen
Alle Artikel lesen.
Exklusive SN-Plus Inhalte von renommierten SN-RedakteurInnen
Täglich die digitale Zeitung als E-Paper in der SN-App
Endet automatisch
Die ersten 3 Monate um nur 0,99 Euro pro Monat.
Exklusive SN-Plus Inhalte von renommierten SN-RedakteurInnen
Täglich die digitale Zeitung als E-Paper in der SN-App
Nach 3 Monaten jederzeit kündbar
* Monatspreis nach 3 Monaten: ab 4,90 €
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Hier anmelden
Ihr 30-Tage-Test ist bereits abgelaufen
Die ersten 3 Monate um nur 0,99 Euro pro Monat.
Exklusive SN-Plus Inhalte von renommierten SN-RedakteurInnen
Täglich die digitale Zeitung als E-Paper in der SN-App