Die Impfpflicht wird auch für die rund 60.000 ausländischen Betreuungskräfte gelten. Unklar ist, wie viele geimpft sind und wie viele sich noch impfen lassen wollen.
SN/APA/HARALD SCHNEIDER
Zehntausende Betreuungskräfte, vorwiegend aus Osteuropa, arbeiten in Österreich. Die Impfquote hängt auch vom Herkunftsland ab.
Die allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19, die Österreich mit 1. Februar 2022 einführt, wird auch für ausländische 24-Stunden-Kräfte gelten. Denn die Betreuerinnen und Betreuer sind (so wie Wochenpendler) während ihres zwei- oder vierwöchigen Turnus in Österreich hier gemeldet - und das Impfpflichtgesetz stellt auf das Meldegesetz ab.
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