Stadler verwies auf APA-Anfrage darauf, dass es auch um "heikle Rechtsfragen" gehe. Diese könnten "für den Dienstgeber weitreichende Folgen haben". Mödlings Bürgermeister Hans Stefan Hintner (ÖVP) hatte erst am Montag angekündigt, dass künftig alle Mitarbeiter der Stadtgemeinde am Karfreitag freihaben würden. Er ist auch stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Niederösterreich des Städtebundes.
Die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) wartet indes in der Diskussion um die Karfreitags-Regelung erst einmal ab. Die Regierung hatte ja angekündigt, auch in den Generalkollektivvertrag einzugreifen, welcher den Juden zu Jom Kippur freigibt. IKG-Generalsekretär Raimund Fastenbauer wäre eine andere Lösung zwar lieber gewesen, wie er gegenüber der APA betonte. Rechtliche Schritte plant er aber nicht.
Bisher haben Arbeitgeber am jüdischen Versöhnungstag Juden arbeitsfrei gegeben. Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gilt diese Regelung - wie die aufgehobene zum Karfreitag - im Generalkollektivvertrag aber als gleichheitswidrig. Laut dem bereits beschlossenen neuen Gesetz dürften Juden künftig diesen Tag als "persönlichen Feiertag" auswählen, dafür müssten sie aber Urlaub aus dem bestehenden Kontingent nehmen.
"Im Prinzip hätten wir eine Regelung bevorzugt, die jedem Staatsbürger ermöglicht, einen Feiertag seiner Wahl zu nehmen", meinte Fastenbauer. Nun wolle man in der IKG erst einmal abwarten, wie sich die Diskussion weiter entwickelt. Aktiv werden wolle man aber derzeit nicht: "Von unserer Seite sind keine rechtlichen Schritte geplant", so Fastenbauer.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jenen Fall, der die Karfreitags-Debatte ins Rollen gebracht hatte, indes an die erste Instanz zurückgeschickt. Ein Arbeitnehmer ohne Bekenntnis hatte geklagt, da ihm für diesen Tag kein Feiertagsentgelt zugestanden war. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelung aufgehoben hatte, muss nun geklärt werden, ob der Kläger überhaupt einen freien Tag beantragt hatte.