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Landes-Rechnungshof kritisiert teure Entlassungen bei KRAGES

Die Entlassungen des früheren Geschäftsführers und des Chefjuristen der KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft m.b.H.) kamen dem Land Burgenland teuer. Das belegt ein Bericht des Bundes- und des Burgenländischen Landes-Rechnungshofes. Demnach wurden für Aufträge im Umfeld der Geschäftsführer-Entlassung 526.000 Euro verrechnet und für Arbeitsrechtsverfahren 650.000 Euro rückgestellt.

Der Rechnungshof (RH) war auf Ersuchen der Landesregierung, der Landes-Rechnungshof (BLRH) auf Wunsch des Landtages in die Causa eingeschaltet worden. Ein siebenköpfiges, gemeinsames Team nahm sich der Prüfaufträge an. Der nun veröffentlichte Bericht über den Prüfzeitraum von 2013 bis 2017, der auch die KRAGES insgesamt zum Thema hat, füllt rund 200 Seiten und enthält mehr als 150 Feststellungen, die zum Teil kritisch ausfallen.

Der Beschluss, den damaligen KRAGES-Chef Rene Schnedl zu entlassen, war in einer Generalversammlung am 3. April 2017 gefasst worden. Als Grundlage habe lediglich der Zwischenbericht einer durch eine Rechtsanwaltskanzlei und eine Wirtschaftsprüfungskanzlei in Angriff genommenen Sonderprüfung gedient, kritisierte der Rechnungshof. Der Zwischenbericht sei am vierten Tag nach Beginn der Sonderprüfung vorgelegen.

Bestellung und Entlassung des KRAGES-Geschäftsführers sind, wie aus dem Bericht der Rechnungshöfe hervorgeht, Landessache. Uneins sind sich die Kontrollore und das Land Burgenland in der Frage, ob eine Entlassung tatsächlich so rasch über die Bühne gebracht hätte werden müssen. "Eine angemessene Überlegungsfrist war nicht ausgeschlossen, weil sie dazu dienen konnte, Behauptungen mit Fakten zu untermauern", argumentierte der RH.

Der Grundsatz der "Unverzüglichkeit" bei einer Entlassung dürfe nämlich "nicht überspannt werden". Das Land hielt dem entgegen, dass eine zu spät ausgesprochene Entlassung - auch, wenn ein Entlassungsgrund vorliege - unberechtigt erfolgen würde.

Nach Ansicht der Kontrollbehörde hätte es auch Alternativen zu einer Entlassung Schnedls gegeben: Bei einer Kündigung wären diesem neun Monatsgehälter zugestanden. Bei Fortbestand des Vertrages bis zum vereinbarte Ende hätten 27 Monatsgehälter plus Sonderzahlungen bezahlt werden müssen. In beiden Fällen wären die Gehaltszahlungen "deutlich" unter den bis zum Juni 2018 entstandenen Kosten von 526.000 Euro gelegen, errechnete der RH. Ob das Land "alternative Beendigungsmöglichkeiten" geprüft habe, sei nicht dokumentiert gewesen.

Der Prüfbericht enthält auch eine Reihe von Empfehlungen zu anderen Bereichen im Aufgabenspektrum der KRAGES. So wird dem Land, der Landesholding und der KRAGES geraten, die Auftragsvergabe, den Leistungsempfang und die Kostentragung bei einem Rechtsträger zu konzentrieren.

Die KRAGES sollte ferner bei Beschaffungen die vergaberechtlichen Bestimmungen einhalten und die gebotene Transparenz und Wettbewerbsoffenheit sicherstellen. Mit den Geschäftsführern sollten künftig jährlich schriftliche Zielvereinbarungen mit klar definierten und messbaren quantitativen bzw. qualitativen Zielen abgeschlossen werden.

Unternehmensentscheidungen sollte die KRAGES nur "auf Grundlage von validen und umfassenden Berechnungen und Analysen" - etwa betreffend Wirtschaftlichkeit, Kosten-Nutzen, Qualität sowie Patientensicherheit - zeitnah treffen. Und ferner sollte laut Empfehlung der Burgenländische Gesundheitsfonds (BURGEF) den Regionalen Strukturplan Gesundheit auf Basis des Österreichischen Strukturplans Gesundheit 2017 überarbeiten.

Die Rechnungshof-Vorschläge seien bereits "in Umsetzung", teilte die KRAGES mit. "Sinnvolle Vorschläge sind willkommen. Konstruktive Kritik nehmen wir selbstverständlich ernst", stellte KRAGES-Geschäftsführer Harald Keckeis fest. "Vieles von dem, was der Rechnungshof vorschlägt, ist bereits Realität oder wurde in ein Projekt eingebracht", so Keckeis. Den Burgenländern könne er jedenfalls versichern: "Die Versorgung mit Spitalsdienstleistungen funktioniert und das auf hohem Niveau. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten ihr Bestes, und das 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche."

Die Entlassung des früheren Geschäftsführers sei "für die KRAGES ein außergewöhnlicher Einzelfall" gewesen, so Keckeis. Mit dem Ende Dezember 2018 zwischen der KRAGES und dem früheren Geschäftsführer vertraglich abgeschlossenen Generalvergleich sei "dieses Kapitel aus Sicht der Landeskrankenanstalten beendet".

"Die Vergangenheit haben wir abgeschlossen. Wir blicken nun in die Zukunft. Man sollte alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KRAGES jetzt in Ruhe arbeiten lassen", stellte der Geschäftsführer fest.