Statt ursprünglich drei bzw. zweieinhalb Jahren unbedingt fassten sie am Ende 33 Monate bzw. zwei Jahre teilbedingt aus. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
Sowohl Rumpold als auch Hochegger bekamen zwei Drittel ihrer Strafen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Sollten die Urteile in Rechtskraft erwachsen, müsste Rumpold elf, Hochegger acht Monate verbüßen. Damit dürften sie mit ziemlicher Sicherheit dem Gefängnis entgehen: wenn der zu verbüßende Strafteil zwölf Monate nicht übersteigt, kommt der Vollzug in Form des elektronisch überwachten Hausarrests in Betracht. Ein Fußfessel-Antrag wäre ihnen ex lege zu genehmigen, falls sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.
Bei dieser Rechtslage war es durchaus überraschend, dass Hocheggers Verteidiger Karl Schön unmittelbar nach der Urteilsverkündung keinen Enthaftungsantrag stellte, über den Richter Wolfgang Etl noch im Verhandlungssaal entscheiden hätte müssen. Hochegger war am vergangenen Mittwoch wegen Fluchtgefahr in U-Haft genommen worden, nachdem er zum ursprünglichen Verhandlungstermin im ihn betreffenden Telekom-IV-Verfahren wegen angeblicher Suizidgefahr und schwerer Depressionen nicht erschienen war.
Der in Handschellen in den Gerichtssaal geführte einstige PR-Profi, der inzwischen als Pensionist in der Schweiz lebt, machte einen gezeichneten Eindruck. Unrasiert, bleich und abgezehrt beantwortete er einsilbig die an ihn gerichteten Fragen nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Nach der Urteilsverkündung erbat er Bedenkzeit. Sein Verteidiger sprach von einem "harten Urteil", das Gericht habe einige Milderungsgründe übersehen. Staatsanwalt Michael Radasztics gab vorerst keine Erklärung ab.
Das hatte der Ankläger, der sich in seinen Schlussworten vergebens für eine Beibehaltung der ursprünglichen Strafen aus generalpräventiven Gründen stark gemacht hatte, zuvor schon bei Rumpold unterlassen. Der frühere FPÖ-Politiker und -werber wirkte aufgeräumt, beinahe heiter, obwohl er seit Anfang August beim AMS auf Arbeitssuche gemeldet ist und einen Antrag auf bedarfsorientierte Mindestsicherung gestellt hat. Rumpold befindet sich mit Verbindlichkeiten von drei Millionen Euro in Privatinsolvenz.
Mit der über ihn verhängten Strafe war der 58-Jährige einverstanden. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Markus Singer verzichtete er auf Rechtsmittel. "Die Tat ist begangen, das Urteil ist gefällt", reagierte Rumpold nach der Verhandlung gelassen. Und weiter: "Das Urteil ist glaube ich angemessen." Rumpold, der sich während des Verfahrens durchgehend nicht schuldig bekannt hatte, gab sich rückblickend geläutert: "Mit dem Unrechtsbewusstsein von heute hätte ich die Tat nicht begangen. Ich hätte auf schuldig plädieren sollen."
In seinem Verfahren war es um eine Zahlung von 600.000 Euro gegangen, die Rumpold im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur "mediaConnection" von der Telekom Austria (TA) 600.000 Euro auf Basis einer Scheinrechnung ohne Erbringen einer werthaltigen Leistung entgegengenommen hatte. Den Betrag verwendete er zur Gegenverrechnung seiner offenen Forderungen mit der FPÖ.
Zentrale Rolle Hocheggers bei zwei TA-ZahlungenHochegger wiederum kam eine "zentrale Rolle" - so Richter Etl - bei zwei TA-Zahlungen Richtung BZÖ zu: "Ohne ihre Aktivität als Lobbyist und Vermittler wäre die Tatbegehung kaum oder nicht möglich gewesen." Die von Hochegger vermittelten Geldspritzen an die Orangen von insgesamt 960.000 Euro - der Lobbyist hatte 2004 einen Rahmenvertrag mit der TA abgeschlossen und wollte in dieser Funktion für das Unternehmen eine Änderung der Universaldienstverordnung bewirken - dienten dem BZÖ zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs 2006. Obwohl Hochegger stets eine Beteiligung bestritten hatte, bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) im November 2015 auch seinen erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Untreue als Beteiligter.
Einen jeweils untergeordneten Anklagepunkt - eine angebliche Falschaussage im parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss - hoben die Höchstrichter aber sowohl bei Hochegger als auch bei Rumpold auf, was aus formalen Gründen eine Aufhebung der für sämtliche angeklagten Delikte verhängten Strafen bewirkte. Weil die Staatsanwaltschaft aber von der weiteren Verfolgung der angeblichen Falschaussagen zurücktrat, mussten am Ende nur mehr neue Strafen für die Beteiligung an der erwiesenen Untreue gefunden werden. Der Wegfall der Falschaussagen wurde bei der Strafbemessung entsprechend gewichtet. Rumpold kamen zusätzlich "die privaten und wirtschaftlichen Folgen" mildernd zugute, Hochegger unter anderem der mit der Verurteilung einhergehende "soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Abstieg" sowie "ein sehr hohes Alter von 67".
Auf die Frage von Journalisten, ob Rumpold für den unbedingt ausgesprochenen Strafteil die Fußfessel beantragen wird, gab es keine eindeutige Antwort. "Das ist Zukunftsmusik", hielt sich Verteidiger Markus Singer bedeckt. "Wir lassen das Urteil erst ein Mal sitzen. Im wahrsten Sinn des Wortes", feixte Rumpold, der einen aufgeräumt-entspannten Eindruck hinterließ.