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Mindestsicherung von Koalition im Nationalrat beschlossen

Der Beschluss der Mindestsicherungsreform hat am Donnerstag zur erwartet kontroversiellen Debatte im Nationalrat geführt. ÖVP und FPÖ nützten ihre Mehrheit, die drei Oppositionsparteien stimmten dagegen. Auch die Ökostromnovelle und die Biomasseförderung wurden beschlossen. Ein von der SPÖ gegen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) eingebrachter Misstrauensantrag wurde abgelehnt.

FPÖ-Vizekanzler Strache überstand einen Misstrauensantrag
FPÖ-Vizekanzler Strache überstand einen Misstrauensantrag

Zustimmung zum Misstrauensantrag kam bloß von den anderen Oppositionsfraktionen. Dem Rahmengesetz der Mindestsicherung müssen nun die Länder noch Ausführungsgesetze folgen lassen. Die Vorgaben sind verbindlich, Spielraum haben die Länder im wesentlichen bei den Wohnkosten und bei einem Bonus für Alleinerziehende. Das Rahmengesetz sieht grundsätzlich eine Maximalsumme in der Höhe des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes vor, das wären 885,47 Euro für 2019. Für Paare sind es zwei Mal 70 Prozent des Richtsatzes, das sind derzeit 1.239,66 Euro. 300 Euro können davon jedoch abgezogen werden und zwar dann, wenn keine Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder Englischkenntnisse auf Niveau C1 vorliegen. Den Ländern wird ein Wohnzuschlag von bis zu 30 Prozent ermöglicht.

Für Behinderte ist zwingend ein Bonus von 18 Prozent vorgesehen, Alleinerziehenden kann von den Ländern ein Plus von zwölf Prozent gewährt werden. Heizkostenzuschüsse werden ebenso wie Spenden nicht gegengerechnet, eine Gewährung führt also zu keiner Kürzung der Sozialhilfe.

Bestehen bleibt die Möglichkeit der Länder, auf das Vermögen der Betroffenen zuzugreifen. Es gibt aber Ausnahmen, so soll etwa ein Auto, das zur Fahrt in die Arbeit benötigt wird, ausgenommen sein. Zudem wird ein "Schonvermögen" von 600 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes (rund 5.300 Euro) definiert, auf das kein Zugriff möglich ist. Zugleich wird die "Schonfrist" für den Zugriff auf das Eigenheim bzw. die pfandrechtliche Eintragung im Grundbuch von sechs Monaten auf drei Jahre erhöht.

Während ÖVP-Klubobmann August Wöginger von einem "Meilenstein der Sozialpolitik" sprach, sah SPÖ-Fraktionschefin Pamela Rendi-Wagner die Regierung 70.000 Kinder in ein chancenloses Leben schicken. Die SPÖ-Vorsitzende war es auch, die den Auftakt der Debatte bestimmen durfte. In ihrer Rede attestierte sie der Regierung, dass ihr der menschliche Anstand fehle: "Es ist eine Bundesregierung, die Menschen und Bundesländer gegeneinander ausspielt", so Rendi-Wagner in Anspielung darauf, dass die Länder einander bei der neuen Sozialhilfe unterbieten können.

Sie verstehe die Mindestsicherung als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt, meinte die SPÖ-Chefin. Was vorgelegt werde, sei jedoch ein Sprungbrett in die Armut. Besonders stieß sich Rendi-Wagner an der Kürzung des Betrags für Kinder ab dem dritten Kind: "Sie verfrachten 70.000 Kinder in ein chancenloses Leben. Sie vererben Armut", prangerte die rote Fraktionsvorsitzende einen kaltherzigen Umgang mit Kindern an.

Das Thema fand auch außerhalb des Parlaments seinen Niederschlag. Vertreter der Opposition, von Gewerkschaften und NGOs äußerten ihre Kritik und Befürchtungen. Vielfach wurde dabei moniert, dass die Neuregelung zu mehr Armut führen und vor allem Kinder und Jugendliche treffen würde.

Der Nationalrat beschloss am Donnerstag auch die Ökostromnovelle und die Biomasseförderung. Durch Letztere, die im Bundesrat am Veto der SPÖ gescheitert war, sollen Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse bzw. von Abfällen mit einem hohen biogenen Anteil weiter gefördert werden. Sie wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien abgesegnet.

Durch das sogenannte Biomasseförderung-Grundsatzgesetz werden die Länder als Ausführungsgesetzgeber verpflichtet. Als Mehraufwendungen für die Förderung setzt der Entwurf Kosten in der Höhe von 51,985 Mio. an. Damit sollen 47 Biomassenanlagen vor der Schließung bewahrt werden.

Zudem wurde die Befreiung einkommensschwacher Haushalte vom Ökostrom-Förderbeitrag gegen die Stimmen der NEOS mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass das Haushaltseinkommen den geltenden Ausgleichszulagenrichtsatz nicht um mehr als zwölf Prozent übersteigt.

In einer "Dringlichen Anfrage" prangerte die SPÖ am Donnerstag auch die Beziehungen der FPÖ zu rechtsextremen Gruppen wie den Identitären an und beklagte, dass diese Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) trotzdem nicht an einer Koalition mit der FPÖ hindern. Beantwortet wurde die an den Regierungschef gerichtete "Dringliche" freilich nicht von Kurz selbst, weilt dieser doch in China, sondern von seiner Vertretung, die am Donnerstag just Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) war.

Der Misstrauensantrag gegen Strache wurde damit begründet, dass der FPÖ-Vorsitzende für das System des schlampigen Umganges bzw. der mangelnden Distanz zum Rechtsextremismus stehe. Er sei als Parteichef für die Ausrichtung der Parteilinie und die Mitgliederaufnahme in die FPÖ verantwortlich. Erwähnt wird dabei etwa, dass in FPÖ-geführten Kabinetten auch Personen aufgenommen wurden, die den Identitären nahestehen und von diesen beeinflusst werden.

Strache selber bedankte sich für die "Gelegenheit, Dinge richtig stellen zu können". In der SPÖ-Kritik an Kurz' Abwesenheit ortete er ein "durchschaubares Manöver": "Es war ihnen bekannt, dass er eine Reise nach China fixiert hat." Die FPÖ-Regierungsriege war während der Debatte geschlossen anwesend. Die Volkspartei wurde durch Umweltministerin Elisabeth Köstinger und Familienministerin Juliane Bogner-Strauß vertreten.

Strache hielt im Plenum fest, dass niemand die "Demokratie schwächen oder die EU zerstören" wolle. Auch unterstütze niemand "Extremismus, weder rechts, links noch religiös motivierten". Die Unterstellungen seien "haltlos". Ferner habe man sehr "klare und deutliche" Grenzen gezogen. Die SPÖ müsse zur Kenntnis nehmen, dass die FPÖ mit den Identitätern weder "organisatorisch noch strukturell" etwas zu tun habe. Einmal mehr verwies er in diesem Zusammenhang auf einen entsprechenden Beschluss des freiheitlichen Bundesparteivorstandes aus dem vergangenen Jahr.

Die Sozialdemokraten warfen der FPÖ in der Begründung der "Dringlichen" vor, das Image Österreichs zu beschädigen, zuletzt wieder durch das "Rattengedicht" des Braunauer Vizebürgermeisters. Auch würden sich Hinweise mehren, dass ausländische Partnerdienste nicht mehr mit Österreich zusammenarbeiten wollten, seit Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) im Amt sei und die Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung stattgefunden habe.

Die Koalition hat sich in der Debatte zur "Dringlichen Anfrage" kräftig gegen die Angriffe der SPÖ zu Wehr gesetzt und zur Gegenattacke geblasen. "Doppelmoral" warf VP-Generalsekretär Karl Nehammer den Sozialdemokraten vor. FP-Klubobmann Walter Rosenkranz attestierte der SPÖ, keine parlamentarischen Mehrheiten zu akzeptieren, die nicht links seien.

Wichtig war es Nehammer zu betonen, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) eine klare Trennlinie zu extremistischem Gedankengut gezogen und diese auch vom Koalitionspartner eingefordert habe. Die FPÖ habe mit dem Vizekanzler an der Spitze dann auch eine klare Reaktion gezeigt.

Der Nationalrat hat zudem mittels einer Änderung der Straßenverkehrsordnung, die gegen die Stimmen von SPÖ und JETZT vereinbart wurde, E-Scooter mit Fahrrädern gleich gestellt. Fahrer haben damit die gleichen Rechte und Pflichten. Das heißt, sie können - wo vorgesehen - gegen die Einbahn fahren, dürfen aber nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Auch die Promille-Grenze von 0,8 ist einzuhalten.

Grundsätzlich verboten wird, mit E-Scootern auf Gehsteigen unterwegs zu sein. Allerdings kann die Behörde durch entsprechende Verordnungen auch Gehsteige und Gehwege freigeben.

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