Nachträgliche Mitteilung
Die "Salzburger Nachrichten" haben auf ihrer unter www.sn.at abrufbaren Website seit 7.3.2019 in einem Artikel mit der Überschrift "FPÖ lehnt Gudenus-Auslieferung wegen Video ab" Folgendes berichtet:
Die FPÖ lehnt die von der Staatsanwaltschaft Wien gewünschte Auslieferung ihres geschäftsführenden Klubobmanns Johann Gudenus für Ermittlungen zum "Ali"-Video ab. [...] Ub den [...] Videoclip wird der Missbrauch der E-Card mit einem einen Fes tragenden "Ali" veranschaulicht. Die NEOS zeigten sich über den Inhalt des Videos [...] empört. Sie brachten daher bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verdachtes der Verhetzung (§ 283 Strafgesetzbuch) ein. [...] Die Staatsanwaltschaft hat danach einen Auslieferungsantrag an den Immunitätsausschuss für Gudenus gestellt.
Die Staatsanwaltschaft Wien (AZ 504 St 208/18m) führte gegen Mag. Johann Gudenus M.A.I.S. ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verhetzung (§ 283 Abs 1 Z 2 und Abs 2 StGB). Dieses Ermittlungsverfahren wurde nunmehr eingestellt, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung von Mag. Johann Gudenus M.A.I.S. besteht.
Die ursprüngliche Meldung
Die FPÖ lehnt die von der Staatsanwaltschaft Wien gewünschte Auslieferung ihres geschäftsführenden Klubobmanns Johann Gudenus für Ermittlungen zum "Ali"-Video ab. Man werde der Auslieferung nicht zustimmen, weil der Facebook-Auftritt mit der politischen Tätigkeit in Zusammenhang stehe - und außerdem liege keine Verhetzung vor, sagte Generalsekretär Christian Hafenecker Donnerstag zur APA.
In dem - von den NEOS bei der Staatsanwaltschaft angezeigten - Videoclip wird der Missbrauch der E-Card mit einem einen Fes tragenden "Ali" veranschaulicht. Er wurde Mitte November auf dem FPÖ-eigenen Kanal "FPÖ-TV" ausgestrahlt und auch auf der Facebook-Seite der Partei gezeigt.
Er, Hafenecker, habe das Video damals aus dem Netz nehmen lassen. "Aber nicht weil es verhetzend ist, sondern weil ich es als geschmacklos empfunden habe."
Über ein internes Redaktionssystem sei der Clip von einem Mitarbeiter auch auf die Facebook-Seite von Gudenus gestellt worden - und auch dieser habe ihn, sobald er das mitbekommen habe, heruntergenommen, weil er das Video für geschmacklos empfunden habe. Sein Facebook-Auftritt stehe jedoch in Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit. Und da gebe es in der Regel keine Auslieferung von Abgeordneten, betonte Hafenecker.
Die NEOS zeigten sich über den Inhalt des Videos - das just am Tag eines Gipfels gegen Hass im Netz veröffentlicht wurde - empört. Sie brachten daher bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verdachtes der Verhetzung (§ 283 Strafgesetzbuch) ein. Es bestehe der Verdacht, dass "eine nach den Kriterien der Abstammung bzw. regionalen oder ethnischen Herkunft sowie Religion definierte Gruppe von Personen in einer Weise beschimpft wurde, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen", hieß es in der Anzeige. Die Staatsanwaltschaft hat danach einen Auslieferungsantrag an den Immunitätsausschuss für Gudenus gestellt.