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Neuwahl: U-Ausschüsse müssen beendet werden

Die Neuwahlen bedeuten auch das vorzeitige Ende der beiden Untersuchungsausschüsse zu BVT- und Eurofighter-Affäre. Die Verfahrensordnung sieht vor, dass U-Ausschüsse ihre Zeugenbefragungen mit der Kundmachung eines Neuwahlbeschlusses beenden müssen. Wann dieser gefasst wird, ist vorerst noch unklar - im schnellsten Fall könnte es schon nächste Woche so weit sein.

Kanzler Kurz würde am 29. Mai im BVT-Ausschuss befragt werden

Noch steht kein Termin für die Wahl fest. Die beiden Ausschüsse werden ihre Befragungen aber ziemlich sicher nicht zu Ende führen können. Denn derzeit stehen im BVT-Ausschuss Zeugenbefragungen bis 8. Juli am Programm, im Eurofighter-Ausschuss bis 9. Juli.

Dieser Zeitplan wird mit der Neuwahl nun sicher nicht halten. Denn die Untersuchungsausschüsse müssen ihre "Beweisaufnahme" spätestens mit Kundmachung des Neuwahlbeschlusses im Bundesgesetzblatt beenden. Aus diesem Grund musste schon der Eurofighter-Ausschuss 2017 seine Arbeit vorzeitig einstellen.

Sollte der Nationalrat tatsächlich schon bei einer Sondersitzung nächste oder übernächste Woche das vorzeitige Ende der Gesetzgebungsperiode beschließen, wäre damit auch die Ausschussarbeit beendet. Die für 29. Mai vorgesehene Befragung von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Ex-Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) im BVT-Ausschuss würde damit wackeln.

Seinen Bericht muss der Ausschuss spätestens einen Tag vor dem sogenannten Stichtag der Nationalratswahl abliefern. Dieser Stichtag liegt 82 Tage vor dem Wahltermin. Sollte die Nationalratswahl also beispielsweise mit der Vorarlberger Landtagswahl am 22. September zusammengelegt werden, müssten die U-Ausschüsse ihre Berichte spätestens Ende Juni/Anfang Juli abliefern.

Im Büro der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) geht man davon aus, dass die Arbeit der U-Ausschüsse noch nicht kommende Woche endet. Dies deshalb, weil ein so rascher Neuwahlbeschluss zwar möglich, aber nicht wahrscheinlich sei, wie der für die U-Ausschüsse zuständige Experte der APA sagte. Wackeln könnten, je nach Terminplan, Sitzungen ab Mitte Juni. Für den Bericht ist Zeit bis Herbst. Für einen Wahltermin Anfang September reicht den Angaben zufolge ein Beschluss in einer der Juni-Sitzungen des Nationalrats (ab 12. Juni).

Sobald der Neuwahlbeschluss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, müssten die U-Ausschüsse ihre Zeugenbefragungen beenden. Für den BVT-Ausschuss würde das vier Sitzungen ab 18. Juni betreffen. Für den Eurofighter-Ausschuss die Termine am 25. Juni und 9. Juli.

Für die Berichtsvorlage hätte der Ausschuss dann allerdings noch bis September Zeit. Denn während bei regulären Neuwahlen der Tag vor dem Stichtag zur Wahl auch die Deadline für den offiziellen Bericht des U-Ausschusses markiert, gilt eine derartige Frist bei vorgezogenen Neuwahlen nicht. Hier hätten die Ausschüsse also noch Zeit bis zum Herbst, dem Nationalrat einen Bericht zu übermitteln - vorausgesetzt, es findet im Herbst noch eine Sitzung statt.

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