Länder müssen alle zwei Jahre ein Wohnbauprogramm vorlegen und dafür dann auch die Mittel aus der Förderung verwenden. Dies und niedrigere Standards könnten eine Entlastung auf dem Wohnungsmarkt bringen.

Sie war lang gefordert worden, nun kommt sie - allerdings durch die Hintertür: die Zweckbindung der Wohnbauförderung. Es geht um 720 Millionen Euro, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber jährlich gemeinsam aufbringen. Je 0,5 Prozent des Bruttolohns zahlen beide. Bisher war es rechtlich möglich, das Geld nicht nur für den Wohnbau zu verwenden. Das Geld floss zwar in den Haushalt der Länder, was diese damit aber tun, war ihre Sache. Nun müssen die Länder zumindest alle zwei Jahre ein Wohnbauprogramm beim Finanzministerium einreichen und dafür auch die nötigen Mittel zur Verfügung stellen.