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Pensionsausgaben steigen bis 2035 stark an

Die Ausgaben aus dem Budget für Pensionen werden in den kommenden 14 Jahren stark steigen. Betrugen die Ausgaben 2018 13,3 Prozent des BIP, steigt diese Quote bis 2035 auf 15 Prozent an. Danach schwanken die Pensionsausgaben um diesen Wert und erreichen 2060 mit 15,2 Prozent den Höchststand. Das geht aus der langfristigen Budgetprognose hervor. NEOS orten eine "Explosion der Pensionsausgaben und des Pensionslochs", der SPÖ-Pensionistenverband weder das eine noch das andere.

Pensionensausgaben steigen bis 2035 stark an

Hauptgrund für die deutliche Steigerung der Pensionsausgaben bis 2035 ist die Zunahme der Anzahl der Pensionsempfänger in der gesetzlichen Pensionsversicherung insbesondere aufgrund der geburtenstarken Babyboom-Generation, heißt es im Budgetbericht. Die Ausgaben für Pensionen der gesetzlichen Pensionsversicherung inklusive Rehabilitationsgeld steigen von zehn Prozent des BIP (39,1 Mrd. Euro) im Jahr 2018 auf 14,5 Prozent des BIP im Jahr 2060, wohingegen die Ruhestandbezüge von Beamten von 3,2 Prozent des BIP (12,2 Mrd.) im Jahr 2018 auf 0,8 Prozent des BIP im Jahr 2060 zurückgehen. Die Verschiebung hin zu Pensionsausgaben im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass auch im öffentlichen Dienst vermehrt Vertragsbedienstete anstelle von Beamten angestellt sind.

Dämpfend auf die Pensionsausgaben wirkt sich hingegen die Ausweitung des Durchrechnungszeitraums aufgrund der Umstellung auf das Pensionskonto aus. Die Pensionsansprüche von Männern werden bis 2060 gegenüber 2018 um etwa zehn Prozent niedriger sein, jene der Frauen um etwa sieben Prozent. Die pensionsbezogenen Gesetzesbeschlüsse vom 19. September 2019 sind in den Berechnungen bereits enthalten. Die Abschaffung der Abschläge für Langzeitversicherte und die Abschaffung der Wartefrist für die erste Pensionserhöhung nach Pensionsantritt haben nach einer Übergangsphase langfristig Auswirkungen auf die Pensionsausgaben von etwa 0,5 Prozent des BIP pro Jahr.

Im Vergleich zum letzten Bericht 2016 sind die Resultate im Pensionsbereich ungünstiger. Ausgehend von einem niedrigeren Basiswert steigen die Pensionsausgaben langfristig zusätzlich zu den demografisch bedingten Effekten insbesondere auch aufgrund der zuletzt verabschiedeten Gesetzesbeschlüsse bis 2060 deutlich stärker an (plus 1,6 Prozentpunkte im Vergleich zu plus 0,4 Prozentpunkte in der Prognose 2016). Auch das geringere Produktivitätswachstum hat Auswirkungen auf die Pensionsausgaben, heißt es im Budgetbericht.

Zu diesen Berechnungen im Budgetbericht muss ergänzt werden, dass Ende 2020 die Beschlüssen, die kurz vor der Nationalratswahl 2019 getroffen wurden, teils zurückgenommen wurden. So kann man die Langzeitversicherung zwar weiter nach 45 Versicherungsjahren mit 62 in Anspruch nehmen, muss aber wie früher wieder Abschläge hinnehmen. Im Gegenzug gibt es einen Euro Bonus für jedes Monat, das man vor dem 20. Geburtstag versichert gearbeitet hat. Reduziert oder überhaupt gestrichen wird in den allermeisten Fällen die Pensionserhöhung im ersten Jahr nach dem Renten-Antritt.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Zuschüsse des Bundes zur gesetzlichen Pensionsversicherung in den vergangenen Jahren relativ stabil waren. 2011 betrugen sie 9,11 Mrd. bzw. 2,9 Prozent des BIP, 2022 werden sie mit 12,5 Mrd. ebenfalls 2,9 Prozent des BIP ausmachen. Bei den Beamtenpensionen zeigt sich ein ähnliches Bild: 2011 zahlte der Staat 7,8 Mrd. bzw. 2,5 Prozent des BIP, 2022 waren es 10,5 Mrd. bzw. 2,4 Prozent des BIP.

NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker ortet auf Grundlage des Bundesrechnungsabschlusses 2020 eine "Explosion der Pensionsausgaben und des Pensionslochs". Demnach fehlen dem Pensionssystem 2050 1.310 Mrd. Euro an Beiträgen, die mit Steuermitteln aus dem Bundesbudget finanziert werden müssen. Das jährliche Pensionsloch steigt somit von derzeit fünf Prozent des BIP (2020) auf sieben Prozent BIP (2050).

"Der Bundesrechnungsabschluss zeigt, wovor wir NEOS seit Jahren warnen: Wenn wir das Pensionssystem nicht grundlegend reformieren, dann wird das Pensionsloch immer größer und größer und die nächsten Generationen werden von einer ordentlichen Pension nur mehr träumen können", kritisiert Loacker. Es fehle schlichtweg die Balance zwischen den Interessen der Beitragszahler und den Interessen der Leistungsbezieher.

Der SPÖ-Pensionistenverband trat dieser Darstellung in einer Aussendung entgegen. Es gebe weder eine Ausgabenexplosion noch ein Pensionsloch, sondern - trotz der zu erwartenden steigenden Zahl von Beziehern - eine stabile und verlässliche Altersversorgung in Österreich, betonte Generalsekretär Andreas Wohlmuth. NEOS betrieben "unangebrachten Pensionsprognosen-Alarmismus", meinte er, unter Hinweis darauf, dass laut einer WIFO-Studie jährlich 17 Mrd. Euro an den Staat zurückfließen und ganze Branchen geradezu von den Pensionisten leben.

Der staatliche Zuschuss zu den Pensionen sei immer Teil der Pensionsfinanzierung gewesen, also können auch nicht von einem "Pensionsloch" die Rede sein. Die Langfrist-Prognose betrachtet Wohlmuth mit einer "kritischen Skepsis". Corona habe gezeigt, "dass Langfrist-Prognosen sehr schnell Makulatur sein können".

KOMMENTARE (2)

Ernest Mayor

Damit die Pensionen langfristig gesichert werden können, müssen weitere Anreize dazu gesetzt werden, erst mit 65 in Pension zu gehen. Die Bundesregierung unter dem neuen Bundeskanzler Nehammer sollte dazu folgende 3 sehr wirksame Maßnahmen noch im ersten Halbjahr 2022 umsetzen: [1] Bisher fiel für alle neuen Pensionsbezieher die erste Pensionserhöhung nach Antritt der Pension aus, sodass bis zu 23 Monate nach Pensionsantritt keine Abgeltung der Teuerung erfolgte. Wenn der Pensionsantritt erst mit 65 erfolgt, darf als Anreiz zum längeren Arbeiten diese erste Pensionsanpassung an die Teuerung in Zukunft nicht mehr entfallen, wie es ja auch in anderen Ländern üblich ist. [2] Dauerhaft jährliche volle Teuerungsabgeltung für alle Pensionen, deren Pensionsantritt erst mit 65 oder später erfolgt ist: Auf Grund von Fixbetragserhöhungen für Pensionen mit besonders vielen Versicherungsjahren wurden solche Pensionen bisher in 30 Jahren um ca. 30% und mehr in der Kaufkraft entwertet. Das heißt insgesamt wurden solche Pensionen in etwa jedem 2. Jahr niedriger valorisiert als es der Inflation entsprochen hätte. [3] Das nicht geblockte Altersteilzeitmodell mit Arbeit bis 65 Jahre muss auch rasch für alle Bundes-LehrerInnen und Bundesbediensteten wie bei ASVG-Versicherten ermöglicht werden, wie es im türkis-grünen Regierungsprogramm ja eigentlich von ÖVP und Grünen vorgesehen wurde. Vielen ist nicht bewusst, dass das Pensionsalter für weibliche AHS-Lehrer heute schon 65 Jahre wie bei Männern ist.
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Ernest Mayor

Damit die Pensionen langfristig gesichert werden können, müssen weitere Anreize dazu gesetzt werden, erst mit 65 in Pension zu gehen. Die Bundesregierung unter dem neuen Bundeskanzler Nehammer sollte dazu folgende 3 sehr wirksame Maßnahmen noch im ersten Halbjahr 2022 umsetzen: [1] Bisher fiel für alle neuen Pensionsbezieher die erste Pensionserhöhung nach Antritt der Pension aus, sodass bis zu 23 Monate nach Pensionsantritt keine Abgeltung der Teuerung erfolgte. Dies ist aktuell besonders bedrohlich, da der Verbraucherpreisindex demnächst so hoch ansteigen wird wie die aktuelle Erzeugerpreisindex-Teuerung von über 18% pro Jahr. Wenn der Pensionsantritt erst mit 65 erfolgt, darf als Anreiz zum längeren Arbeiten diese erste Pensionsanpassung an die Teuerung in Zukunft nicht mehr entfallen, wie es ja auch in anderen Ländern üblich ist. [2] Dauerhaft jährliche volle Teuerungsabgeltung für alle Pensionen, deren Pensionsantritt erst mit 65 oder später erfolgt ist: Auf Grund von Fixbetragserhöhungen für Pensionen mit besonders vielen Versicherungsjahren wurden solche Pensionen bisher in 30 Jahren um ca. 30% und mehr in der Kaufkraft entwertet. Das heißt insgesamt wurden solche Pensionen in etwa jedem 2. Jahr niedriger valorisiert als es der Inflation entsprochen hätte. Längeres Arbeiten wurde dadurch also bestraft statt belohnt. Mit einer vollen Inflationsabgeltung auch für alle Pensionen mit vielen Versicherungsjahren entspräche Österreich dann auch den Vorgaben der EU zur Kaufkraft-Sicherung der Pensionen. [3] Das nicht geblockte Altersteilzeitmodell mit Arbeit bis 65 Jahre muss auch rasch für alle Bundes-LehrerInnen und Bundesbediensteten wie bei ASVG-Versicherten ermöglicht werden, wie es im türkis-grünen Regierungsprogramm ja eigentlich von ÖVP und Grünen vorgesehen wurde. Vielen ist nicht bewusst, dass das Pensionsalter für weibliche AHS-Lehrer heute schon 65 Jahre wie bei Männern ist. Bei Reduktion auf 50% Arbeitszeit zwischen 60 und 65 soll dabei das Einkommen 75% sein und die Pension wie bei der ASVG-Altersteilzeit nicht durch die kürzere Arbeitszeit reduziert werden. Da viele AHS-LehrerInnen sonst nicht bis 65 durchhalten können, wäre das eine sehr sinnvolle Maßnahme, um trotz immer schlimmerer Arbeitsbedingungen für LehrerInnen in der Pandemie bis 65 arbeiten zu können.
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