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Risikogruppen - wer hat Anspruch auf Heimarbeit oder Dienstfreistellung?

Welche Arbeitnehmer haben in Coronazeiten ein besonders hohes Krankheitsrisiko? Wie sollen sie geschützt werden?

Heimarbeit in der Coronakrise (Symblbild).
Heimarbeit in der Coronakrise (Symblbild).

Die behördlichen Definitionen der Risikogruppen für eine Covid-19-Erkrankung sind laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) fertig. Ein Wissenschaftlergremium habe die Abgrenzung durchgeführt. Menschen mit schweren Gehirn- und Lungenerkrankungen sowie schweren Krebserkrankungen zählen etwa dazu. Am Mittwoch soll der Gesetzesentwurf im Nationalrat eingebracht werden. Rechtskräftig könnte er ab 4. Mai sein.

"Niemand ist davor gefeit, an Covid-19 zu erkranken, aber es gibt Bevölkerungsgruppen, die ein erhöhtes Risiko haben", sagte Anschober einleitend. Zum einen seien es ältere Menschen über 65, auch die Bewohner von Pflege- und Altenheimen, zum zweiten seien es ältere Menschen mit Vorerkrankungen, und eine dritte Gruppe mit sehr schweren Vorerkrankungen, die noch im erwerbsfähigen Alter seien.

Die niedergelassenen Ärzte erhalten nach Anschober eine Art Checkliste, wer zu den Risikogruppen gehört. Ihr Attest werde genügen, um im Gespräch mit dem Arbeitgeber entweder einen besonders verstärkten Schutz am Arbeitsplatz (ein spezifisches Zimmer vielleicht), Home-Office oder eine Freistellung zu erreichen. In dieser Zeit dürften die Arbeitnehmer nicht gekündigt werden und die Arbeitgeber würden auch die Kosten für diese Freistellung ersetzt bekommen. Er geht von 90.000 betroffenen Österreichern und Österreicherinnen aus.

Der Vorsitzende des Dachverbands der Sozialversicherungsträger, Peter Lehner, sagte zum Prozedere: "Wir sitzen auf einem Datenschatz, der Leben retten kann. Die Risikogruppen werden von uns angeschrieben, sie bekommen einen Brief, der Arzt erstellt dann ein Risikoattest". Dann könne die Person im Betrieb besonders geschützt werden, ins Home-Office gehen oder eine Freistellung bekommen. "Wir wollen als Sozialversicherung den Schutz der Risikogruppen gewährleisten." Lehner garantiert, "die Daten bleiben bei der Sozialversicherung". Durch Medikamentendaten wurden seinen Angaben nach Krankheitsbilder herausgearbeitet.

Ärtzekammerpräsident Thomas Szekeres stellte klar, "wenn Sie krank sind und keinen Brief bekommen, dann sollten Sie zum Arzt gehen und er wird beurteilen, ob Sie in diese Hochrisikogruppe fallen oder nicht." In der Vergangenheit sei oft die Rede gewesen von Diabetes oder Bluthochdruck, aber da müsse man unterscheiden, nicht jeder, der einen hohen Blutdruck habe und gut eingestellt sei, gehöre zur Risikogruppe.

Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl zeigte sich zufrieden mit der ausgehandelten Lösung: "Für uns war wichtig, dass die Letztentscheidung der behandelnde Arzt, die behandelnde Ärztin hat, egal ob Hausarzt oder Facharzt." Das letzte Wort hätten die Ärzte, das sei ihr wichtig. Und dass es wegen einer Dienstfreistellung zu keiner Kündigung komme.

Zustimmung findet die Regelung für Risikogruppen auch beim Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, Karlheinz Kopf. Für die Arbeitgeber sei auch entscheidend, dass sie bei Dienstfreistellungen von Mitarbeitern die Kosten ersetzt bekämen.

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