Richter Apostol sah es nicht als erwiesen an, dass der 59-Jährige vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems 12,6 Mill. Euro zu Bestechungszwecken erhalten und die Gelder dazu eingesetzt hatte, um Beschaffungsvorgänge in Zentral-und Osteuropa zugunsten des britischen Konzerns zu beeinflussen. Der Freispruch vom Vorwurf der Geldwäsche sei jedoch "kein Persilschein", sagte der Richter in der Begründung seines Urteils. "Die Sache stinkt. Sie stinkt sehr, aber sie stinkt nicht genug." Er finde im Akt "keinen einzigen Beweis für Bestechung", führte Richter Apostol in seiner ausführlichen Urteilsbegründung weiter aus. Die Indizien dafür seien "zu wenig". Der mitangeklagte Kurt D. wurde von der ihm angelasteten Geldwäsche freigesprochen.
Wegen Beweismittelfälschung erhielt Mensdorff zwei Monate bedingt. Den Schuldspruch stützte Richter Apostol auf die Aussagen zweier Zeugen. Mensdorff hatte behauptet, 4,67 Mill. Euro der BAE-Gelder in ein Projekt in Dubai investiert zu haben. Ein von Mensdorffs Verteidiger Schuster im Ermittlungsverfahren vorgelegtes Fax, das diesen Geldfluss belegen sollte, stufte Apostol allerdings als Fälschung ein.
Vom weiteren Vorwurf, in zwei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen insgesamt drei Mal falsch ausgesagt zu haben, wurde Mensdorff freigesprochen.
Staatsanwalt Michael Radasztics hat gegen die Freisprüche Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Damit sind diese nicht rechtskräftig. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, das Schloss Luising von Mensdorff zu beschlagnahmen, ist dagegen vom Tisch.
Die Anklage warf Mensdorff vor, von BAE Systems 12,6 Mill. Euro zu Bestechungszwecken übernommen und die Gelder dazu verwendet zu haben, um Beschaffungsvorgänge in Zentral-und Osteuropa zugunsten des britischen Konzerns zu beeinflussen. Daneben wurde dem Ehemann der früheren ÖVP-Umwelt- und Gesundheitsministerin Rauch-Kallat noch falsche Zeugenaussage in zwei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und Beweismittelfälschung angekreidet.




