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Saftige Rückzahlungen bei Parteiförderung in Vorarlberg

Die erstmalige Prüfung der Landtagsparteien durch den Vorarlberger Landesrechnungshof (LRH) nach dem neuen Parteienförderungsgesetz beschert den Parteien Rückzahlungen in einer Gesamthöhe von knapp 290.000 Euro. Die entsprechenden Bescheide, basierend auf einer Entscheidung des Landes-Parteien-Transparenz-Senats, wurden am Mittwoch veröffentlicht. ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Wetz möchte in Gesprächen mit den anderen Landtagsparteien nun eine Gesetzesänderung erörtern.

Die Vorarlberger Landtagsparteien müssen Fördermittel zurückzahlen
Die Vorarlberger Landtagsparteien müssen Fördermittel zurückzahlen

In der Kontrolle des Landesrechnungshofs, die die Verwendung der Parteiförderungsmittel für 2023 überprüfte, war vor allem der Bericht der SPÖ beanstandet worden. Daraufhin musste der Landesgeschäftsführer den Hut nehmen. In geringerem Ausmaß ernteten auch ÖVP und FPÖ Kritik. Über die finanziellen Sanktionen befand in weiterer Folge der Landes-Parteien-Transparenz-Senat. Dem Gremium sitzt der ehemalige Leiter der Finanzabteilung des Landes, Egon Mohr, vor. Weitere Mitglieder sind der ehemalige Präsident des Landesgerichts Feldkirch, Heinz Bildstein, sowie die Wirtschaftsprüferin Claudia Gerstgrasser-Maier.

Zwischen 17.000 und 156.000 Euro

In absoluten Zahlen muss die Volkspartei den höchsten Betrag refundieren, nämlich über 156.000 Euro bzw. 12 Prozent der für 2023 ausbezahlten 1,3 Mio. Euro. Noch schärfer fiel im Verhältnis die Rückforderung an die SPÖ aus. Sie beläuft sich auf mehr als 56.000 Euro bzw. 14 Prozent der erhaltenen 404.000 Euro. Für FPÖ, Grüne und NEOS machen die Rückzahlungen zwischen 4,4 und 5,8 Prozent der ausbezahlten Parteienförderungsgelder aus: Für die Grünen werden über 31.000 Euro (Förderung: 652.000 Euro) zur Rückerstattung fällig, für die Freiheitlichen mehr als 28.000 Euro (Förderung: 522.000 Euro). Die NEOS müssen immerhin beinahe 17.000 Euro ihrer 379.000 Euro-Parteienförderung zurückgeben. Die Parteien haben vier Wochen Zeit, Beschwerde gegen die Bescheide einzulegen.

Die Beanstandungen des Landesrechnungshofs bezogen sich auf die unterschiedlichsten Punkte, im Bescheid kurz als "unvollständige und unrichtige Angaben" ausgewiesen. Als schwierig erwies sich für die Parteien etwa der Umgang mit ihren Teilorganisationen bzw. der Zurechnung der diesbezüglichen Geldflüsse. Ebenso erwies sich die Ausweisung von Spenden als Stolperstein. Der Landesrechnungshof hatte dem Senat 58 Hinweise und rund 1.500 Erläuterungen übermittelt.

"Buchungstechnische Details"

Wetz betonte in einer ersten Stellungnahme, dass die bemängelten Umstände zum großen Teil auf "buchungstechnische Details, Interpretationsspielräume im Gesetz und Darstellungsunterschiede zu Bundesvorgaben zurückzuführen" seien. Im Vorfeld der Prüfung durch den Landesrechnungshof sei der Rechnungsabschluss der Partei für 2023 sowohl von einem Wirtschaftsprüfer im Bund als auch vom Bundesrechnungshof kontrolliert worden. Darüber hinaus habe ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer in Vorarlberg in seinem Prüfungsmerk festgestellt, "dass der Rechenschaftsbericht 2023 samt Anlagen den Vorschriften des Parteienförderungsgesetzes entspricht", so Wetz.

Schon der Landesrechnungshof habe angeregt, das infolge der Wirtschaftsbundaffäre verschärfte Parteienförderungsgesetz einer Evaluierung zu unterziehen. Diesbezügliche Gespräche mit den anderen Parteien will man aufnehmen. "Wichtig ist für uns, dass eine Anpassung des Gesetzes nicht auf Kosten der Transparenz gehen darf, sondern nur zur Vereinfachung bzw. Vereinheitlichung der Darstellung führen soll", betonte Wetz.

(Quelle: APA)