Er war mehrfach straffällig gewesen, er war mit einem Aufenthaltsverbot belegt. Und er war dennoch auf freiem Fuß, durchlief in Österreich ein Asylverfahren - und tötete den Sozialamtsleiter von Dornbirn mit einem Messer.
Dieser Fall, der sich im Jänner ereignet hat, löste nicht nur Entsetzen aus, sondern auch eine Debatte um die Einführung einer Sicherungshaft - also Haft für potenzielle Missetäter, noch ehe sie etwas verbrochen haben.
Die Regierung will, wie Bundeskanzler Sebastian Kurz ankündigte, eine solche Sicherheitshaft einführen. Die SPÖ ist gesprächsbereit. Da es sich um Verfassungsmaterie handelt, braucht die Regierung die Zustimmung von zumindest einer Oppositionspartei.
Im Gespräch mit den SN skizzierte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda am Sonntag die Bedingungen der SPÖ. Erstens: "Unser Gesprächspartner ist der Justizminister, nicht der Innenminister." Denn zu diesem habe die SPÖ kein Vertrauen, überdies sei der Verfassungsdienst, "der in diesen heiklen Fällen sehr sensibel agiert", im Justizministerium eingerichtet. Zweitens: Die Regierung müsse eine "Task Force", also eine Arbeitsgruppe einsetzen, in der auch die Opposition vertreten sei. Schließlich handle es sich "um sensibelste Grundrechtsmaterie", die Sache müsse also ausführlich analysiert werden. Zuvor hatte der designierte burgenländische LH Hans Peter Doskozil in der ORF-"Pressestunde" eine weitere Bedingung der SPÖ genannt: Die Möglichkeit einer Sicherungshaft dürfe nicht nur für Asylbewerber, sie müsse für jedermann gelten. Etwa gewalttätige Ehemänner, die ihre Frauen massiv bedrohten und denen derzeit schlimmstenfalls die Wegweisung drohe.
Verfassungsrechtler Heinz Mayer hält es für "höchst problematisch", jemandem auf "bloßen Verdacht hin, dass er gefährlich sein könnte, die Freiheit zu entziehen". Der langjährige Dekan der Wiener juridischen Fakultät kann sich eine Sicherungshaft nur unter streng umrissenen Prämissen vorstellen: Erstens müsste es einen dringenden persönlichen und konkretisierbaren Verdacht gegen den Betreffenden geben. In diesem Falle lasse auch die Menschenrechtskonvention die Haft zu. Und zweitens müsse die Möglichkeit einer Sicherungshaft für alle Menschen gelten, nicht nur für Asylbewerber.
"Höchst irritiert" zeigt sich Mayer von dem Umstand, dass möglicherweise psychologische Gutachten über die Verhängung der Sicherungshaft entscheiden sollen. Mayer: "Wir haben äußerst schlechte Erfahrungen beim Maßnahmenvollzug." Dort gebe es eine "abenteuerliche Gutachterpraxis". Wenn Menschen, "die nichts angestellt haben, auf der Basis einer unzuverlässigen Gutachterprognose in Haft genommen werden, halte ich das für nicht zulässig", warnt der Verfassungsexperte.