SN.AT / Politik / Innenpolitik

SPÖ bleibt bei Kritik an Mindestsicherung

Die SPÖ schießt sich weiter auf die Reform der Mindestsicherung ein und warnt vor einem "dreisten Marketingschmäh". Denn der von der Koalition beworbene Bonus für Alleinerzieher und Behinderte ist nur eine Kann-Bestimmung und die gibt es jetzt schon, wie Sozialsprecher Josef Muchitsch in einer Aussendung betonte.

Muchitsch warnte vor der Abschaffung der Notstandshilfe
Muchitsch warnte vor der Abschaffung der Notstandshilfe

Gleichzeitig warnte er vor der Abschaffung der Notstandshilfe. Unter 50-Jährige würden künftig direkt vom Arbeitslosengeld in die Mindestsicherung fallen. Dies widerspreche dem, was FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) über Wochen versprochen hätten. In Zukunft sei niemand mehr sicher vor der Regierung, die den sozialen Zusammenhalt im Land zerstört, so der SPÖ-Sozialsprecher.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger verteidigte in der Ö1-Reihe "Im Journal zu Gast" einmal mehr die Reform der Mindestsicherung und hob auch Verbesserungen zum Ist-Stand hervor. So können sich die Länder künftig erst nach drei Jahren und nicht wie derzeit schon nach sechs Monaten im Grundbuch eintragen lassen, wenn die Bezieher über Wohneigentum verfügen.

Insgesamt sprach Wöginger von einem gerechteren System. Gemeinsam mit der Familienbeihilfe würden für eine fünfköpfige Familie noch immer 2.200 Euro netto im Monat zusammenkommen.

Was die Abschaffung Notstandshilfe angeht, ließ sich der ÖAAB-Obmann auf keine Details ein. Wöginger bestätigte nur den Grundsatz, dass wer länger eingezahlt habe, auch keine Sorge haben müsse, in die Mindestsicherung zu fallen. Bis Ende des kommenden Jahres werde ein Vorschlag am Tisch liegen.

Sozialministerin Hartinger-Klein beharrt darauf, dass die Notstandshilfe auch nach der Reform des Arbeitslosengelds eine Versicherungsleistung bleiben wird. Weitere Details nannte ihr Sprecher gegenüber der APA Samstagmittag nicht. Er schloss aber nicht aus, dass die Notstandshilfe sogar ihren Namen behalten könnte.