15 Jahre ist es her, als Bund und Länder einen Vertrag über die Grundversorgung von Asylbewerbern schlossen. Seither gilt im Wesentlichen: Wollen sich Asylbewerber im Auftrag von Bund, Ländern und Gemeinden nützlich machen, soll das mit einem Anerkennungsbetrag von drei bis fünf Euro pro Stunde honoriert werden. Österreich hatte damals eine Mitte-rechts-Regierung, die diese kleinen Beträge in ihrem Wirkungsbereich - dem Bund - ausdrücklich für passend hielt. Asylanträge gab es im Jahr 2004 übrigens etwa 24.600.
Österreich hat ...
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