Mit 2021 soll die Teiltauglichkeit bei der Stellung eingeführt werden. Was das für den Zivildienst bringt, ist eines der Themen bei dem für März geplanten Zivildienst-Gipfel.
SN/APA (Archiv/Hochmuth)/GEORG HOCH
Derzeit können 90 Prozent des Bedarfs an Zivildienern gedeckt werden. Aber die Zahl der Zivildiener sinkt und sinkt. Die Teiltauglichkeit soll Abhilfe schaffen.
Noch ist unklar, wie die Kriterien für die von Türkis-Grün geplante Teiltauglichkeit konkret ausschauen werden - entsprechende Grundlagen sollen bis zum Sommer erarbeitet werden, wie Verteidigungsministerin Klaudia Tanner angekündigt hat. Fest steht aber, dass es ab Anfang 2021 neben "tauglich" bei der Stellung auch das Kriterium "teiltauglich" geben soll.
Ab 1. Jänner 2021 sollen also alle Stellungspflichtigen nach neuem System beurteilt werden. Das heißt: Volltaugliche sollen wie bisher uneingeschränkt bei Heer und Zivildienst eingesetzt werden, Teiltaugliche je nach ...
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