Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat wesentliche Teile des "Sicherheitspakets" der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung gekippt. So wurden etwa der "Bundestrojaner", mit dem das Mitlesen verschlüsselter Nachrichten ermöglicht werden soll, und die automatische Erfassung von Kennzeichen für verfassungswidrig erklärt. Datenschützer sprechen von einem klaren Sieg für die Bürgerrechte.
Der Datenschützer Christof Tschohl hat gemeinsam mit dem Anwalt Ewald Scheucher für den Bundesrat die VfGH-Beschwerde verfasst. Er erklärt, wie ein vernünftiges Sicherheitspaket aussehen müsste.
Waren die vom Höchstgericht gekippten türkis-blauen Gesetzesvorhaben ein Überwachungs- oder ein Sicherheitspaket? Christof ...