Denn die Fotos sollen von der Website des Islamischen Zentrums Wien stammen. Al-Rawi befand, dass ihm in dem Bericht unterstellt wurde, dass er etwa den radikalen Islam unterstützen und Fakten negieren würde. Der SPÖ-Politiker klagte daraufhin das Medienunternehmen sowie den Chefredakteur des Online-Portals, Richard Schmitt, auf Unterlassung und Widerruf der Behauptungen.
Der betreffende Artikel "Kopftuch: Bei Kindern Alltag. Islamkindergärten in Liesing - Leser spielte der ,Krone´ aktuelle Bilder zu" sei am 25.6.2017 online als auch in der Printversion der Zeitung veröffentlicht worden, hieß es heute in der Aussendung. Schmitt habe sich im Zuge der Verhandlungen damit verteidigt, dass er die Bilder von einem Sprecher des Integrationsministeriums erhalten habe, hieß es.
Al-Rawi betonte, dass der heutige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) damals Integrationsminister war und bezeichnete das als "äußerst bedenklich". Kurz soll als Reaktion auf den Artikel auf Facebook geschrieben haben, mit diesen "Zuständen" aufräumen zu wollen. Deshalb vermutet Al-Rawi "eine Selbstinszenierung, die offenbar von langer Hand geplant war".
Das Handelsgericht hat im Hauptverfahren nun zugunsten Al-Rawis entschieden, die "Krone" muss das Urteil laut SPÖ-Rathausklub auch veröffentlichen. Dieses sei noch nicht rechtskräftig, hieß es dort auf APA-Anfrage. Bereits 2017 hatte der Presserat in der Bildberichterstattung einen Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse festgestellt. Die "Krone" hat allerdings die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.