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EU-Datenschutzreform steht, Österreich ist dagegen

Die EU-Staaten haben sich auf eine Reform des Datenschutzes in der EU geeinigt. Doch Österreich hält weiter dagegen.

EU-Datenschutzreform steht, Österreich ist dagegen
EU-Datenschutzreform steht, Österreich ist dagegen

Die EU-Justizminister nahmen am Montag in Luxemburg einen entsprechenden Verordnungsentwurf an. Für Österreich stimmte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) gegen den Text. Er begründete dies mit dem sehr hohen österreichischen Datenschutzniveau, welches nicht verwässert werden dürfe. Auch Slowenien stimmte dagegen.Was sich ändern wird
Die neue Verordnung, über welche die Staaten mehr als drei Jahre lang verhandelt haben, soll die bestehenden europäischen Datenschutzregeln aus dem Jahr 1995 ersetzen. Nutzer sollen künftig das Recht haben, personenbezogene Daten im Web löschen zu lassen. Konzerne, die sich nicht an die Vorschriften halten, sollen mit Strafen in Höhe von bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes bestraft werden.Startschuss für weitere Verhandlungen
Die Einigung der EU-Staaten ist erst der Startschuss für weitere Verhandlungen mit dem Europaparlament. Die Abgeordneten fordern noch striktere Datenschutzbestimmungen. Eine abschließende Einigung wird frühestens zu Jahresende erwartet.

EU-Justizkommissarin Vera Jourova bezeichnete die Einigung als "sehr wichtigen Schritt nach vorne". Die neue Datenschutzverordnung sei ein wichtiger Baustein für den digitalen Binnenmarkt. Auch für die Unternehmen würden die Kosten gesenkt, versprach die EU-Kommissarin. Die Verordnung werde "der Innovation nicht die Türen verschließen", sagte Jourova. Wichtig sei auch, dass die Zersplitterung in unterschiedliche nationale Vorschriften wegfalle. Der geplante One-Stop-Shop werde es Unternehmen leichter machen, indem es nur eine Behörde als Ansprechpartner gebe.Das "Recht auf Vergessenwerden"
Durch das "Recht auf Vergessenwerden" würden die Bürger wieder Kontrolle über ihre eigenen personenbezogenen Daten erlangen, versicherte Jourova. "Die Bürger werden in der Lage sein, eine Löschung der Daten zu beantragen", sagte der lettische Justizminister und amtierende Ratsvorsitzende Dzintars Rasnacs. Bei Verstößen könnten sie in ihrem Land und in ihrer Sprache Beschwerde einlegen.

Brandstetter, der darauf hinwies, dass er in diesem Bereich keine alleinige Kompetenz habe, sondern seine Position mit Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) akkordiert habe, erklärte, in Österreich sei "die Sensibilität für den Datenschutz in den letzten Monaten enorm gestiegen". Dies liege nicht nur an den Berichten über Nachrichtendienste, sondern auch an geänderten Einschätzungen auf europäischer Ebene, etwa im Fall der Vorratsdatenspeicherung. Dies alles habe dazu beigetragen, dass Österreich das nationale Datenschutzniveau "nicht verwässert" sehen wolle.Bedenken in Protokollerklärung
Österreich hielt seine Bedenken in einer eigenen Protokollerklärung fest. "Die aktuelle Fassung der Verordnung senkt in einigen Punkten das Schutzniveau ab", sowohl im Kontext der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 als auch gegenüber österreichischem Recht, heißt es darin. Zusätzlich müssten bei Beschluss des Entwurfes einige nationale Gesetze zum Schutz der Bürger, zum Beispiel über die private Videoüberwachung, aufgehoben werden. Schließlich gebe es "eine gewisse Spannung, wenn nicht einen Widerspruch" zur Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta.

Konkret stößt sich Österreich etwa daran, dass die neue Verordnung die Möglichkeit der Datenweitergabe an Drittstaaten auch ohne die Zustimmung der betroffenen Person vorsieht, wenn ein "berechtigtes Interesse" vorliegt. Zu wenig Klarheit moniert Wien auch in der Frage der Verwendung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen, oder wenn es um Bonitätsdatenbanken von Schuldnern geht.Weidenholzer begrüßt Einigung
Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer begrüßte die Einigung der Minister, damit könnten die Verhandlungen mit dem EU-Parlament abgeschlossen werden. "Im Zeitalter von Facebook, Google und Smartphones ist eine Reform unumgänglich. Das Recht auf Löschen eigener Daten und auch die genaue Regelung, welche Daten an private Unternehmen übermittelt werden dürfen, sind nicht zuletzt seit dem NSA-Datenskandal immer wichtiger geworden und auf die gute Verhandlungsführung im EU-Parlament zurückzuführen", sagte Weidenholzer.

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