Banken in der Europäischen Union müssen bei Geschäften mit diesen Ländern besondere Sicherheitsvorkehrungen anwenden. "Die EU darf nicht das Ziel für illegale Geldflüsse sein", sagte die zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova. Die Liste sei eine Richtschnur für den heimischen Bankensektor bei Geschäften mit diesen Gebieten.
Die EU-Kommission setzte zudem Libyen, Botswana, Ghana, Samoa und die Bahamas auf ihre überarbeitete Schwarze Liste. Auch die vier Territorien American Samoa, Virgin Islands, Puerto Rico und Guam kamen hinzu. Genannt werden ferner Afghanistan, Nordkorea, Äthiopien, Iran, Irak, Pakistan, Sri Lanka, Syrien, Tunesien, der Jemen sowie Trinidad und Tobago.
Die deutsche Regierung beispielsweise begrüßte die Entscheidung der Brüsseler Behörde. Das Berliner Finanzministerium habe sich "nicht dafür eingesetzt, dass bestimmte Länder nicht auf diese Liste kommen", sagte ein Ministeriumssprecher. Aus anderen EU-Ländern kam dagegen Kritik. Sie sind um ihre Wirtschaftsbeziehungen zu den aufgeführten Staaten besorgt - insbesondere zu Saudi-Arabien. Neben dem Reputationsschaden, der mit einer Nennung verbunden ist, werden damit auch die Finanzbeziehungen komplizierter. So müssen Banken in der EU Zahlungen an Geschäftspartner in solchen Ländern viel strenger kontrollieren.
Die 28 EU-Länder und das Europaparlament haben nun einen Monat Zeit, die Liste anzunehmen. Der Zeitraum kann auf zwei Monate verlängert werden. EU-Justizkommissarin Jourova äußerte sich zuversichtlich, dass die Mitgliedstaaten die Liste nicht blockieren werden.
Die gelisteten Länder sollen auch dazu bewogen werden, ihre Geldwäscheregeln zu verschärfen, wie Jourova weiter sagte. Sanktionen sind mit der Auflistung nicht verbunden. Die Geldhäuser in den EU-Staaten sind zu einer erhöhten Sorgfaltsprüfung bei Zahlungen von Geschäftspartner aus den gelisteten Ländern verpflichtet. Diese Zusatzabklärungen verursachen höhere Compliance-Kosten.
Bisher hatte die EU im Bereich Geldwäscherei einfach die Liste von Risikostaaten der "Groupe d'action financiere" (GAFI) übernommen, einer internationalen Arbeitsgruppe, die sich insbesondere mit der Bekämpfung der Geldwäsche sowie der Terrorismusfinanzierung befasst. Doch dem EU-Parlament war diese Liste zu wenig streng und es forderte eine eigene EU-Liste. Die Aufgabe ging an die EU-Kommission.
In einem ersten Schritt wählte Brüssel 132 Länder und Gebietskörperschaften aus. 47 Staaten identifizierte die EU-Kommission als "hohe Priorität" für die EU. Außerdem fügte sie noch sieben Gebietskörperschaften der GAFI dazu, so dass am Schluss 54 genauer unter die Lupe genommen wurden. Nach einer vertieften Analyse blieben schlussendlich 23 Länder und Gebietskörperschaften übrig, die "strategische Defizite" aufweisen.
Auch die Schweiz gehört zu den 54 Ländern, die geprüft wurden und künftig auch weiterhin genau beobachtet werden, da die EU zwar keine Mängel, aber Verbesserungspotenzial festgestellt hat. Ein solcher Punkt, der nicht nur von der EU, sondern auch vom Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke kritisiert wird, sind die in der Schweiz beliebten Inhaberaktien. Denn während bei Namensaktien die Inhaber bekannt sind, ist dies bei den Inhaberaktien nicht immer der Fall. Zwar hatte die Schweiz aufgrund der Kritik des Global Forums 2015 bei den Inhaberaktien die Transparenz erhöht. Doch unter ganz bestimmten Umständen können heute Aktionäre immer noch anonym bleiben, was Steuerhinterziehung begünstigt. Der Schweizer Bund will dies zwar ändern, doch noch ist es nicht so weit.
EU-Staaten selber können nicht auf dieser schwarzen Liste landen, da es sich hierbei ausschließlich um Drittstaaten handelt. Mitgliedstaaten, die die aktuell geltende EU-Geldwäsche-Richtlinie nicht richtig umgesetzt haben, müssen ebenfalls mit Konsequenzen rechnen. Laut EU-Kommission läuft zurzeit gegen 22 Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren, weil sie die Geldwäsche-Richtlinien nicht richtig umgesetzt haben.