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Keine internationale Strafverfolgung von Ex-Jihadisten

Die Strafverfolgung der europäischen IS-Kämpfer durch ein internationales Gericht scheint zur Zeit ausgeschlossen. Das Weltstrafgericht in Den Haag wäre eigentlich die richtige Adresse für Verfahren gegen mögliche Kriegsverbrecher. Nur gehören weder Syrien noch der Irak dem Gericht an. Daher könnten Ermittlungen erst aufgenommen werden, wenn es ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates gibt.

Eine Einigung der UNO-Vetomächte USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien scheint zur Zeit ausgeschlossen. Aus demselben Grund ist auch die Gründung eines UNO-Sondertribunals zur Zeit aussichtslos. Solche Tribunale waren etwa nach den Kriegen in Ex-Jugoslawien beziehungsweise Ruanda eingerichtet worden.

Denkbar wäre auch nur ein von einigen europäischen Staaten getragenes Ad-hoc-Tribunal. Dazu ist kein Beschluss des Weltsicherheitsrates nötig. Aber das größte Hindernis ist und bleibt: Wird Syrien mit internationalen Gerichten zusammenarbeiten?

KOMMENTARE (1)

Peter Lüdin

Passentzug/Aberkennung der Staatsbürgerschaft Für eine brachiale Message: Wenn sich Leute einer brutalen Terroristenbande wie des Daesh (IS) anschliessen, die den grössten Spass am brutalsten abschlachten von "Ungläubigen" hat und dies auch noch für ihre Propagandazwecke filmt, dann ist die Staatenlosigkeit noch die geringste Konsequenz, die diese Personen zu fürchten haben sollten. Die sollten sich gar nicht trauen "heimzukehren" bzw. in Europa um Asyl anzusuchen.
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