Eine Einigung der UNO-Vetomächte USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien scheint zur Zeit ausgeschlossen. Aus demselben Grund ist auch die Gründung eines UNO-Sondertribunals zur Zeit aussichtslos. Solche Tribunale waren etwa nach den Kriegen in Ex-Jugoslawien beziehungsweise Ruanda eingerichtet worden.
Denkbar wäre auch nur ein von einigen europäischen Staaten getragenes Ad-hoc-Tribunal. Dazu ist kein Beschluss des Weltsicherheitsrates nötig. Aber das größte Hindernis ist und bleibt: Wird Syrien mit internationalen Gerichten zusammenarbeiten?