Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bewertet die Transitzentren an der serbisch-ungarischen Grenze als illegal, weil Asylbewerber dort de facto inhaftiert sind. Mit dem Urteil vom Donnerstag folgen die Richter diesbezüglich der Meinung der Generalanwälte, die im Juni veröffentlicht wurde. Das war absehbar. Nicht nur weil sie das in der überwiegenden Mehrheit der Fälle tun, sondern auch weil die Sachlage eindeutig war.
Jahrelang hat Ungarn an der Grenze zu Serbien Asylbewerber für die Dauer ihrer Verfahren in Containerdörfern eingesperrt. Eingesperrt? ...